08-10-2007, 20:10
Hallo Ivanhoe,
inzwischen ist man ja daran gewöhnt, daß Hund und Katze mittels Skalpell auf die Lebensumstände des Menschen zurechtgestutz werden. Die Gründe dafür sind verschieden: Mal will man keine Sauerei auf der teuren Auslegware haben, mal will man auf die Biologie der Hündin z.B. bei der Urlaubsplanung keine Rücksicht nehmen, Ausbildungsdefizite bei Rüden sollen mittels Skalpell kaschiert werden, durch Frühkastration soll das spätere Leistungsvermögen der Hunde im Agility und Obedience gesteigert werden usw. Auch die Haltung von verschiedengeschlechtlichen Hunden in einem Haushalt ohne die Vorausetzung, die Hunde vernünftig trennen zu können, ist solch ein Grund.
Muß halt jeder selbst wissen... Für mich ist es absurd, daß Kastrationen ohne medizinische Indikation gemäß TSchG erlaubt sind, es inzwischen aber verboten ist, Welpen in den ersten Lebenstagen die Wolfskrallen zu entfernen, oder ein E-Reizgerät sachgerecht einzusetzen. Ich kenne keine Fälle, in denen Welpen aufgrund des Entfernens der Wolfskrallen gestorben sind, oder Hunde durch den Einsatz des E-Reizgerätes, hingegen kannte ich zwei Hündinnen, die aufgrund ihrer kastrationsbedingten Inkontinenz letztendlich getötet wurden. Und weitere, die aufgrund jahrelanger hoher Medikamentengaben schwerwiegende Folgeschäden davon getragen haben.
Ich drücke Deiner Hündin die Daumen daß es gut geht mit der Kastration, sie später nicht träufelt und keine anderweitigen Probleme bekommt. Denn rückgängig machen kann man solch einen Eingriff leider nicht (auch wenn der eine oder andere Hündinnenhalter das schon sehnlichst gewünscht hat).
Grüße
Antje
inzwischen ist man ja daran gewöhnt, daß Hund und Katze mittels Skalpell auf die Lebensumstände des Menschen zurechtgestutz werden. Die Gründe dafür sind verschieden: Mal will man keine Sauerei auf der teuren Auslegware haben, mal will man auf die Biologie der Hündin z.B. bei der Urlaubsplanung keine Rücksicht nehmen, Ausbildungsdefizite bei Rüden sollen mittels Skalpell kaschiert werden, durch Frühkastration soll das spätere Leistungsvermögen der Hunde im Agility und Obedience gesteigert werden usw. Auch die Haltung von verschiedengeschlechtlichen Hunden in einem Haushalt ohne die Vorausetzung, die Hunde vernünftig trennen zu können, ist solch ein Grund.
Muß halt jeder selbst wissen... Für mich ist es absurd, daß Kastrationen ohne medizinische Indikation gemäß TSchG erlaubt sind, es inzwischen aber verboten ist, Welpen in den ersten Lebenstagen die Wolfskrallen zu entfernen, oder ein E-Reizgerät sachgerecht einzusetzen. Ich kenne keine Fälle, in denen Welpen aufgrund des Entfernens der Wolfskrallen gestorben sind, oder Hunde durch den Einsatz des E-Reizgerätes, hingegen kannte ich zwei Hündinnen, die aufgrund ihrer kastrationsbedingten Inkontinenz letztendlich getötet wurden. Und weitere, die aufgrund jahrelanger hoher Medikamentengaben schwerwiegende Folgeschäden davon getragen haben.
Ich drücke Deiner Hündin die Daumen daß es gut geht mit der Kastration, sie später nicht träufelt und keine anderweitigen Probleme bekommt. Denn rückgängig machen kann man solch einen Eingriff leider nicht (auch wenn der eine oder andere Hündinnenhalter das schon sehnlichst gewünscht hat).
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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