09-07-2007, 08:07
Ich tipp es hier mal ab und ich steck dann das gesamte Regelwerk in einen Umschlag und schick es dir, Robby:
Aus versicherungs...........Führleine mitzuführen. Das schließt ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen.
So hab ich es hier im Fragenkatalog und Ablauf vom BK-München/ Ausbildung vom 2.2.2002.
Aus versicherungs...........Führleine mitzuführen. Das schließt ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen.
So hab ich es hier im Fragenkatalog und Ablauf vom BK-München/ Ausbildung vom 2.2.2002.
Maggie und die 6:-)))

