07-04-2021, 21:04
doghunter,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27068-Wo-liegt-die-Identit%C3%A4t-des-Gebrauchshundesportes-in-Bezug-auf-die-Zukunft/?postID=191350#post191350 schrieb:Falsch...ganz im Gegenteil. Nimmst du die DH da öffentlich raus, wird der Schutzdienst für Privat ganz verboten...,dann darfst du nur noch "Tonnenhopsen"! Also mach nicht den fehler so zu argumentieren!Das hat man mal so ähnlich im Jagdhundebereich angefangen mit massiven Problemen....dafür mit DK, DL usw. als ModehundWarum sollte er? Der IGP Schutzdienst hat doch mit dem der Diensthunde überhaupt nichts mehr gemein. Ansonsten wäre er schon lange für die Sportler verboten worden, da zB das Landeshunderecht in manchen Bundesländern (zB S-H / Beschränkung auf Zweck mit entsprechender Sachkunde und Erlaubnis)
Landeshundegesetz S-H,'http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HuG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true' schrieb:§3 (6) Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden. Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung dürfen Hunde im Rahmen eines zugelassenen Bewachungsgewerbes einer ordnungsgemäßen Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 6 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2182) besitzen, unterziehen.oder Hamburg
Hundegesetz HH,'http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-HuGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr' schrieb:§ 21die Steigerung der Aggressivität und Gefährlichkeit verbietet. Ich bin nun zu faul die Ausführungsbestimmungen oder Rechtsprechung dazu zu durchforsten. Aber damit ist eben die klassische zivile Beißarbeit bzw sogar das wörtlich erwähnte reine Stellen (da beißen der Privaten eh nur sehr eingeschränkt möglich ist) gemeint und nicht der Sportschutzdienst des IGP.
Verbot der Zucht, der Ausbildung und des Handels
(1) Hunde dürfen nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden.
Analog: Der Straßenkampf im Hinterhof ist eben auch nicht erlaubt. Kampfsportarten hingegen schon.

