23-01-2019, 23:01
@Uwe: Dieses Urteil sollte nur zeigen dass man sogar mit drin hängen kann wenn man gar nicht bei so etwas dabei ist. Lt.Videomaterial war der OG-Vorsitzende gar nicht zugegen. Trotzdem musste auch er eine Strafe zahlen. Folglich könnte etwas ähnliches auch einen Ausbildungswart treffen, der sich selbst an Verstössen gegen das TSchG nicht beteiligt, aber darüber Kenntnis besitzt bzw. während dessen sogar anwesend ist und nicht dagegen vor geht.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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