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Haftung als Ausbildungswart
#5
Das hat nichts mit Platzordnung zu tun, da das ein Gesetz ist.

Nicht nur der aktive Verstoß sollte geahndet, sondern auch der Passive. Beim Menschen nennt man das unterlassene Hilfeleistung.

Der AW trägt aufgrund seiner Qualifikation die Verantwortung für eine Tierschutzkonforme Ausbildung. Tatsächlich aber sind alle dazu angehalten tierschutzrflevanten Umgang mit Tieren weder auszuüben, noch zuzulassen.

Für mich sind die, die daneben stehen und zulassen, oder sich wegdrehen
genauso Täter, wie der Ausführende selbst.

Wahrscheinlich aber wird der AW persönlich dafür grade zu stehen haben, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, nicht der Vorstand gesamtschuldnerisch. Es sei denn, es wäre eine Duldung nachgewiesen.

Aber hier gibt es ja Advokaten...
Recht und Gerechtigkeit, zwei paar Schuhe.
Schön mal vor der eigenen Tür kehren...
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Nachrichten in diesem Thema
Haftung als Ausbildungswart - von doro1 - 22-01-2019, 01:01
[Kein Betreff] - von britta_vamos - 22-01-2019, 10:01
[Kein Betreff] - von TobiP - 22-01-2019, 12:01
[Kein Betreff] - von Erko - 22-01-2019, 12:01
[Kein Betreff] - von tinka - 22-01-2019, 13:01
[Kein Betreff] - von britta_vamos - 23-01-2019, 10:01
[Kein Betreff] - von toto1710 - 23-01-2019, 10:01
[Kein Betreff] - von tinka - 23-01-2019, 11:01
[Kein Betreff] - von Manny K - 23-01-2019, 15:01
[Kein Betreff] - von tinka - 23-01-2019, 15:01
[Kein Betreff] - von Manny K - 23-01-2019, 15:01
[Kein Betreff] - von doro1 - 23-01-2019, 17:01
[Kein Betreff] - von tinka - 23-01-2019, 17:01
[Kein Betreff] - von Antje - 23-01-2019, 17:01
[Kein Betreff] - von doghunter - 23-01-2019, 19:01
[Kein Betreff] - von tinka - 23-01-2019, 19:01
[Kein Betreff] - von Antje - 23-01-2019, 23:01

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