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Haftung als Ausbildungswart
#3
Der Ausbilungswart übt während des Übungsbetriebes das Hausrecht aus und ist somit direkt verantwortlich, im Sinne des Vereins, auf die Einhaltung der Platzordnung zu achten.

Ärger gibst auf jeden Fall.

Nachdem du in aber sogar dann noch Landesgruppenausbildungswart werden kannst wenn dir zeitweilig ein Tierhaltungsverbot auferlegt wurde würd ich sagen: was solls, scheiß aufs Tierschutzgesetz, juckt eh die Hälfte der Hunde"sportler" nicht.

(Achtung, dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten)


Gruß
Tobi
Regeln sind nun mal Regeln! Verbote sind Verbote!

IMMER - ÜBERALL - UNABDINGBAR - AUSNAHMSLOS

Außer beim Strom . . . <X
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Nachrichten in diesem Thema
Haftung als Ausbildungswart - von doro1 - 22-01-2019, 01:01
[Kein Betreff] - von britta_vamos - 22-01-2019, 10:01
[Kein Betreff] - von TobiP - 22-01-2019, 12:01
[Kein Betreff] - von Erko - 22-01-2019, 12:01
[Kein Betreff] - von tinka - 22-01-2019, 13:01
[Kein Betreff] - von britta_vamos - 23-01-2019, 10:01
[Kein Betreff] - von toto1710 - 23-01-2019, 10:01
[Kein Betreff] - von tinka - 23-01-2019, 11:01
[Kein Betreff] - von Manny K - 23-01-2019, 15:01
[Kein Betreff] - von tinka - 23-01-2019, 15:01
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[Kein Betreff] - von doro1 - 23-01-2019, 17:01
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[Kein Betreff] - von Antje - 23-01-2019, 17:01
[Kein Betreff] - von doghunter - 23-01-2019, 19:01
[Kein Betreff] - von tinka - 23-01-2019, 19:01
[Kein Betreff] - von Antje - 23-01-2019, 23:01

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