22-01-2019, 12:01
Der Ausbilungswart übt während des Übungsbetriebes das Hausrecht aus und ist somit direkt verantwortlich, im Sinne des Vereins, auf die Einhaltung der Platzordnung zu achten.
Ärger gibst auf jeden Fall.
Nachdem du in aber sogar dann noch Landesgruppenausbildungswart werden kannst wenn dir zeitweilig ein Tierhaltungsverbot auferlegt wurde würd ich sagen: was solls, scheiß aufs Tierschutzgesetz, juckt eh die Hälfte der Hunde"sportler" nicht.
(Achtung, dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten)
Gruß
Tobi
Ärger gibst auf jeden Fall.
Nachdem du in aber sogar dann noch Landesgruppenausbildungswart werden kannst wenn dir zeitweilig ein Tierhaltungsverbot auferlegt wurde würd ich sagen: was solls, scheiß aufs Tierschutzgesetz, juckt eh die Hälfte der Hunde"sportler" nicht.
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Gruß
Tobi
Regeln sind nun mal Regeln! Verbote sind Verbote!
IMMER - ÜBERALL - UNABDINGBAR - AUSNAHMSLOS
Außer beim Strom . . . <X
IMMER - ÜBERALL - UNABDINGBAR - AUSNAHMSLOS
Außer beim Strom . . . <X

