09-08-2018, 15:08
in meinem Bundesland, RLP, ist so geregelt dass wenn man nicht mehr wie 3 fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder mehr wie 3 Würfe im Jahr züchtet, die Zucht als Hobbyzucht eingestuft ist und von jeder Abgabe befreit.
Ansonsten wird man als Gewerbe eingestuft und ist steuerpflichtig.
Mein Zuchtverein verlangt den Nachweis von der Veterinärbehörde oder gegebenfalls vom Steueramt.
Ansonsten wird man als Gewerbe eingestuft und ist steuerpflichtig.
Mein Zuchtverein verlangt den Nachweis von der Veterinärbehörde oder gegebenfalls vom Steueramt.


