06-08-2018, 15:08
Wie gesagt, das Führen eines Zwingerbuches ist Vorgabe in allen VDH-Zuchtverbänden und somit auch in die SV-Zuchtordnung integriert. Und als ich damals meinen Zwinger habe schützen lassen wurde ich von der Dame im Zuchtbuchamt gefragt ob ich bereits eines habe oder ob ich direkt eines bestellen möchte. Mein damaliger Zuchtwart hat das Führen eines Zwingerbuches übrigens auch mit keiner Silbe erwähnt. Aber man liest sich doch die Zuchtordnung mal durch...
Und auch wenn es den zuständigen Zuchtwart nicht interessieren sollte ob man eines führt oder nicht: Die VetÄmter verlangen immer häufiger die Vorlage des Zwingerbuches wenn man seine Zuchttätigkeit gem. §11 TSchG anmeldet. Es müsste dann ja sowieso ein Bestandsbuch geführt werden, mit allen Bestandszu- und Abgängen. Diese Daten sind im Zwingerbuch ja enthalten.
Und auch wenn es den zuständigen Zuchtwart nicht interessieren sollte ob man eines führt oder nicht: Die VetÄmter verlangen immer häufiger die Vorlage des Zwingerbuches wenn man seine Zuchttätigkeit gem. §11 TSchG anmeldet. Es müsste dann ja sowieso ein Bestandsbuch geführt werden, mit allen Bestandszu- und Abgängen. Diese Daten sind im Zwingerbuch ja enthalten.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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