20-08-2016, 08:08
Antje, in der aktuellen Tollwutverordnung steht Erstimpfung im Alter von mindestens 12 Wochen, nicht 3 Monate. Siehe § 1 Nr. 3a. https://www.gesetze-im-internet.de/tollw...80991.html
Dieses Impfalter gilt auch bei Reisen ins Ausland (plus die 21 Tage Wartezeit). http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitt...elpen.html
Dieses Impfalter gilt auch bei Reisen ins Ausland (plus die 21 Tage Wartezeit). http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitt...elpen.html
Die Achtung vor der Eigenart des Tieres ist die Grundlage für eine Freundschaft mit ihm. (A. Buckowitz)


