02-03-2015, 00:03
Bisher wurde das Beispiel des Hovawarts nicht weiter aufgegriffen, aber ich verfolge - zugegebener Massen oberflächig - die Entwicklung der Rasse seit ca. 1992. Die Rasse hatte zu dem Zeitpunkt sowohl vom Wesen als auch von der Gesundheit deutlich vom Standard abweichende Hunde. Ich weiß nicht genau, wann sie zuchtlenkend eingegriffen haben, aber es müsste vor 2000 gewesen sein. Ja, der Hovawart zählt nicht mehr zu den "Gebrauchshunden", wobei der Gebrauch sich ja bei den Zuchtverbänden, auch dem SV, fast ausschließlich auf Sportprüfungen bezieht, aber dafür haben sie in sehr kurzer Zeit die HD in den Griff bekommen und auch das Wesen ist wieder eines Hovawarts würdig. Das dieses Wesen in die heutige Sportlandschaft nicht mehr passt, dafür kann die Rasse ja nichts, aber wenigstens sind sie sich treu geblieben. Dem DSH täte es in meinen Augen auch nicht schlecht, wenn er mehr Augenmerk auf die Nachzucht läge und darüber die Eltern ggf. aus der Zucht ausschließt, als von vornherein schon Hunde mit eben z.Bsp. anderen Prüfungen/ Gebrauchsverwendungen als dem IPO-Sport auszuschließen. Dies ist meine Meinung. Ich freue mich jedenfalls, wenn ich einen Vertreter der Rasse Hovawart sehe, dann gebe zu, dass ich sie um ihren Zuchtverband ein wenig beneide. Auch andere Verbände zeigen deutlich mehr Interesse an einer Zuchtlenkung über die Nachkommen. Beim Berger de Pyreness zahlt der Käufer über den Welpenpreis einen Gesundheitsbeitrag an den Dachverband und dieser erstattet diesen dann dem Welpenkäufer zurück, wenn er an einer Gesunheitsuntersuchung (u.a. HD Röngten) teilgenommen hat. Wenn wir es realistisch sehen für den DSH, bleibt auf lange Sicht nur das eigene Engagement jedes Züchters und Besitzers.
Aber wenn wir bei den Wünschen sind, dann hätte ich gern: eine echte Nachzuchtbeurteilung; begrenzte Anzahl von Würfen/ Deckakten in Abhängigkeit der bei einer Nachtzuchtbeurteilung vorgestellten Nachkommen; Veröffentlichung der Ergebnisse dieser zentral vom Dachverband (kann und sollte intern erfolgen); Ahnentafel gibt es erst nach dem Röngten und Blutuntersuchung; Betrag dafür wird schon vorher anteilig an den SV gezahlt; ansonsten weiterhin Angebot von zusätzlichen Gesundheitsauswertungen (freiwillig) mit Eintragung in einer Datenbank (u.a. Autoimmunerkrankung, Zwergwuchs, Bauchspeicheldrüseninsuffiziens, Keratitis, Herz).
Aber bei alledem bleibt unbeachtet, dass der Mensch leider eine schlechte Eigenschaft hat und die Gewährleistungspflicht es auch nicht einfacher macht. Rein wissenschaftlich müssen Hunde ( je nach Krankheit) mit einer genetischen Veranlagung nicht aus der Zucht, sondern nur passend angepaart werden. Nur leider ist gerade unter den DSH-Züchtern, aber auch Käufern oft das Motto, lieber nehme ich dann einen Deckparter/ Welpen, wo ich gar nichts weiß bzw. als dass ich mich mit der Vererbung/ Krankheit auseinander setzen muss. Der Züchter (wenn er nicht gerade ein Großzüchter ist) kann bei der Gewährleistung auch in große Schwierigkeiten kommen, da er ja wissentlich einen belasteten Hund verwendet hat. Und um dies zu umgehen, wird er es also vermeiden. Letztlich bleiben nicht viele Möglichkeiten, um den Genpool nicht zu sehr einzuschränken. Es so lassen wie es ist und viel auf Freiwilligkeit setzen oder mehr auf Gesundheit, sprich auch mehr Hunde mit anderen oder sogar ohne Prüfungen zur Zucht einsetzen, wenn diese eben optimale gesundheitliche Bedingungen mitbringen, auch wenn man dann das Risiko eingeht in Punkto Trieb und Belastbarkeit evtl. Einschränkungen zu erlangen. Aber hier müsste dann eben die Nachtzuchtbeurteilung greifen.
Aber wenn wir bei den Wünschen sind, dann hätte ich gern: eine echte Nachzuchtbeurteilung; begrenzte Anzahl von Würfen/ Deckakten in Abhängigkeit der bei einer Nachtzuchtbeurteilung vorgestellten Nachkommen; Veröffentlichung der Ergebnisse dieser zentral vom Dachverband (kann und sollte intern erfolgen); Ahnentafel gibt es erst nach dem Röngten und Blutuntersuchung; Betrag dafür wird schon vorher anteilig an den SV gezahlt; ansonsten weiterhin Angebot von zusätzlichen Gesundheitsauswertungen (freiwillig) mit Eintragung in einer Datenbank (u.a. Autoimmunerkrankung, Zwergwuchs, Bauchspeicheldrüseninsuffiziens, Keratitis, Herz).
Aber bei alledem bleibt unbeachtet, dass der Mensch leider eine schlechte Eigenschaft hat und die Gewährleistungspflicht es auch nicht einfacher macht. Rein wissenschaftlich müssen Hunde ( je nach Krankheit) mit einer genetischen Veranlagung nicht aus der Zucht, sondern nur passend angepaart werden. Nur leider ist gerade unter den DSH-Züchtern, aber auch Käufern oft das Motto, lieber nehme ich dann einen Deckparter/ Welpen, wo ich gar nichts weiß bzw. als dass ich mich mit der Vererbung/ Krankheit auseinander setzen muss. Der Züchter (wenn er nicht gerade ein Großzüchter ist) kann bei der Gewährleistung auch in große Schwierigkeiten kommen, da er ja wissentlich einen belasteten Hund verwendet hat. Und um dies zu umgehen, wird er es also vermeiden. Letztlich bleiben nicht viele Möglichkeiten, um den Genpool nicht zu sehr einzuschränken. Es so lassen wie es ist und viel auf Freiwilligkeit setzen oder mehr auf Gesundheit, sprich auch mehr Hunde mit anderen oder sogar ohne Prüfungen zur Zucht einsetzen, wenn diese eben optimale gesundheitliche Bedingungen mitbringen, auch wenn man dann das Risiko eingeht in Punkto Trieb und Belastbarkeit evtl. Einschränkungen zu erlangen. Aber hier müsste dann eben die Nachtzuchtbeurteilung greifen.
Gruß Silvana

