28-02-2015, 23:02
Das Procedere ist jetzt: Erst chippen durch den ID-Beauftragten (oder durch den Tierarzt im Beisein des ID-Beauftragten), dann impfen durch den Tierarzt (erst mal ohne Tollwut, denn die darf je nach Herstellerangabe erst nach Vollendung der 12. Lebenswoche bzw. des 3. Lebensmonats gegeben werden) plus Ausstellung des EU-Heimtierausweises. Dieser gilt nun vorrangig als ein Identitätsnachweis und erst sekundär als Impfbescheinigung. Die vom Tierarzt vorgenommenen Angaben zum Hund und zum Tierhalter werden vom Tierhalter unterschrieben und dann durch den Tierarzt versiegelt. Und mit diesem EU-Heimtierausweis geht man dann später zu den nachfolgenden Impfungen (wobei Angaben zu Tollwutimpfungen ebenfalls versiegelt werden).
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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