30-09-2014, 18:09
Wenn das stimmt, was da steht, erachte ich es als äußerst positiv, daß ein Berühren und anfassen des Hundes seitens des LR unzulässig ist, da gab es einst Streit zwischen mir und einem DVG LR bei einer Sachkundeerweiterung.
Zwei Worte, die mir im Leben alle Türen öffnen:
Drücken und Ziehen.
Drücken und Ziehen.

