17-09-2014, 12:09
yep sören - ist schnauzer-intern - zeigt für mich aber ein detail-problem auf, wenn man fci-weit eine vorgabe machen würde.
es wäre nicht für alle realisierbar und damit würde es ausnahmegenehmigungen geben und schon kannst du so eine generelle regelung in die tonne treten.
richtereinteilungen funktionieren dort gut wo relative viele prüfungen gemacht werden und relativ orts-nah (nämlich auf bundesland-ebene) die einteilung erfolgt. siehe dvg und sgsv. das wäre bei rassehundzuchtverbänden wohl eher nicht der fall. (psk wäre bundesebene ...)
@erwin: wenn ich im psk einen psk-richter einlade, darf ich nehmen, wen ich will. nur wenn ich nicht-psk richter nehmen möchte, brauche ich eine genehmigung vorher. die allerdings in der vergangenheit auch nicht so schwierig zu erhalten war. (wie es aktuell ist, weiss ich nicht, da ich mit solchen sachen seit einigerzeit nichts mehr direkt zu tun habe.)
es wäre nicht für alle realisierbar und damit würde es ausnahmegenehmigungen geben und schon kannst du so eine generelle regelung in die tonne treten.
richtereinteilungen funktionieren dort gut wo relative viele prüfungen gemacht werden und relativ orts-nah (nämlich auf bundesland-ebene) die einteilung erfolgt. siehe dvg und sgsv. das wäre bei rassehundzuchtverbänden wohl eher nicht der fall. (psk wäre bundesebene ...)
@erwin: wenn ich im psk einen psk-richter einlade, darf ich nehmen, wen ich will. nur wenn ich nicht-psk richter nehmen möchte, brauche ich eine genehmigung vorher. die allerdings in der vergangenheit auch nicht so schwierig zu erhalten war. (wie es aktuell ist, weiss ich nicht, da ich mit solchen sachen seit einigerzeit nichts mehr direkt zu tun habe.)

