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MWST auf Kauprodukte
#6
Bine DSH,'index.php?page=Thread&postID=154892#post154892' schrieb:Hallo Britta,

der stimmt schon... Aber Du musst mal schauen, wie viel verschiedene Varianten an Futtermitteln es gibt. Es hat unter anderem etwas mit dem Verarbeitungsgrad zu tun.

Und diese ganzen Verordnungen sind äußerst umfangreich mit unzähligen Ergänzungen. Wirklich schwer, das zuzuordnen, das können oft nicht mal Finanzbeamte.

Viele Grüße,

Bine

Sorry , was ist da schwer zuzuordnen ?

UStG , § 12 , Abs.2 , Anlage 2 , Position 2309 , "z.B. Schweineohren".

Auch der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2009 (Az. VII R 16/08, BFH/NV 2009, 979) darauf hingewiesen, dass nach der Einreihungsverordnung Nr. 1125/2006 unter Hinweis auf die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Kapitel 2 Schweineohren unabhängig vom Trocknungsvorgang als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse anzusehen sind. = 7%

ok , ich behaupte nun wenn da steht ""Kauspielzeug ........z.B. Schweineohren"" gilt das auch für Rinderohren.
Die Farbe beißt nicht
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Nachrichten in diesem Thema
MWST auf Kauprodukte - von reiner112 - 28-01-2014, 13:01
[Kein Betreff] - von britta_vamos - 28-01-2014, 16:01
[Kein Betreff] - von Dirk.H. - 28-01-2014, 16:01
[Kein Betreff] - von britta_vamos - 29-01-2014, 11:01
[Kein Betreff] - von Bine DSH - 29-01-2014, 13:01
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[Kein Betreff] - von Dirk.H. - 30-01-2014, 14:01
[Kein Betreff] - von Dirk.H. - 30-01-2014, 14:01
[Kein Betreff] - von Bine DSH - 30-01-2014, 15:01

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