28-10-2013, 21:10
Dejavue,'index.php?page=Thread&postID=151870#post151870' schrieb:ich denke mal, es war vielleicht die ganze ZeitSie sind verschreibungspflichtig (oder umgangssprachlich halt rezeptpflichtig) und nein, das ist nicht fraglich, das ist strafbar! Und auch bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln, denn wie der Name schon sagt "apothekenPFLICHTIG" und solange der Hundehalter keine Apotheke ist, darf er auch keine apothekenpflichtigen Azneimittel verkaufen, Überbestand hin oder her.
Apothekenpflichtig und nicht Rezeptpflichtig gemeint.
Ich denke mal das 80% der Hundehalter prophylaktisch entwurmt. Und mal ganz ehrlich, wer von uns Hundehaltern kriegt denn keine Wurmtabletten vom TA, wenn er welche haben möchte.
hier z,b, rezeptfrei zu bestellen.
http://www.vets4petz.com/de/drontal-dog.html
Ist halt fraglich ob jemand seinen überbestand von Wurmtabletten nicht verkaufen darf?
Und klar, es gibt diverse Internetseiten, wo man sie bestellen kann, aber dürfen darf man es deswegen noch lange nicht.
Liebe Grüße
Petra und Whisky
Der richtige Hund hat auch immer die richtige Farbe!
Petra und Whisky
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