15-06-2013, 10:06
Auftraggeber beim Röntgen ist derjeneige, der die Rechnung bezahlt! Das ist in diesem Fall der Hundehalter, nicht der SV. Und das Vorröntgen eines Hunds müßtest Du dann verbieten lassen, ebenso das Röntgen aufgrund einer medizinischen Indikation (z.B. wenn ein Junghung lahmt, was aufgrund einer Panotitis passieren kann, und bei der Diagnosestellung eine HD ausgeschlossen werden soll).
Um eine höhere Röntgenquote zu erreichen mußt Du Dir schon etwas anderes einfallen lassen. Deine Idee hat in unserem Rechtsstaat keine Chance. Selbst wenn Du als Züchter Deine Welpenkäufer vertraglich zum Röntgen verpflichtest, kannst Du es letztendlich nicht einklagen dass ein Hund geröngt wird.
Um eine höhere Röntgenquote zu erreichen mußt Du Dir schon etwas anderes einfallen lassen. Deine Idee hat in unserem Rechtsstaat keine Chance. Selbst wenn Du als Züchter Deine Welpenkäufer vertraglich zum Röntgen verpflichtest, kannst Du es letztendlich nicht einklagen dass ein Hund geröngt wird.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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