11-01-2013, 18:01
Kerstin77,'index.php?page=Thread&postID=141676#post141676' schrieb:es ist ja auch schon ein Tierversuch, wenn das Futter einem Hund im Vorfeld der Produktion angeboten wird, um zu sehen ob es z.B gut angenommen, gefressen wird, ob die Bröckelchen fur diesen oder jenen Hund zu groß/klein sind,
ob es gut vertragen wird, bla bla bla usw.
Was ein "Tierversuch" ist, wird in unseren Gesetzen ziemlich genau formuliert. Auf jeden Fall ist er immer beim zuständigen Regierungspräsidium anzeige- oder genehmigungspflichtig. Die Akzeptanz der Bröckchengröße oder neuer Rezepte auszutesten fällt nicht darunter.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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