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Krallen kürzen beim Welpen
#31
So ein netter hat uns schon dreimal das Vet-Amt geschickt, zweimal waren die da und haben mir meine mehr als vorbildliche Unterbringung sowie einen hervorragenden Pflegezustand meiner Hunde und Pferde bescheinigt. Beim dritten Mal hat der uns stumpf gesagt wer das war und wir sollten den doch mal fragen
was er für ein Problem mit uns hat weil seine Zeit zu schade sei sie für Nachbarschaftsterror zu verschwenden. Seitdem ist Ruhe.
Der hat aber immer nur die Haltungsbedingungen überprüft, nach Unterlagen hat der nicht gefragt.
feuerteufel
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#32
Fonzo,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26522-Krallen-kürzen-beim-Welpen/?postID=186199#post186199 schrieb::i_
wie handhaben es denn die sogenannten Schwarzzüchter?
Gibt es bei denen auch eine Verpflichtung ein Zwingerbuch zu führen damit sie es dem FA präsentieren können?

Die VetÄmter schreiben i.d.R. das Führen eines Bestandsbuches vor, wenn man seine Zuchttätigkeit nach §11 TSchG anmeldet. Darin sind sämtliche Zu- und Abgänge mit den jeweiligen Daten zum Tier sowie seiner Herkunft bzw. seinem Verbleib in bzw. aus dem Bestand zu vermerken.

Ein gut geführtes Zwingerbuch wird als Bestandsbuch anerkannt werden.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#33
Feuerteufel,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26522-Krallen-kürzen-beim-Welpen/?postID=186206#post186206 schrieb:So ein netter hat uns schon dreimal das Vet-Amt geschickt, zweimal waren die da und haben mir meine mehr als vorbildliche Unterbringung sowie einen hervorragenden Pflegezustand meiner Hunde und Pferde bescheinigt. Beim dritten Mal hat der uns stumpf gesagt wer das war und wir sollten den doch mal fragen
was er für ein Problem mit uns hat weil seine Zeit zu schade sei sie für Nachbarschaftsterror zu verschwenden. Seitdem ist Ruhe.
Der hat aber immer nur die Haltungsbedingungen überprüft, nach Unterlagen hat der nicht gefragt.
feuerteufel

Die Anzeigen erfolgten vermutlich wegen irgendwelcher angeblichen Mißstände in Bezug auf die Hundehaltung. D.h. da war dann der AmtVet bei Euch, der in seiner Behörde für den Tierschutz zuständig ist. Zuchttätigkeit nach 11 TschG ist eine andere Geschichte. Da kann ein anderer AmtVet für zuständig sein.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#34
Bettina Balters,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26522-Krallen-kürzen-beim-Welpen/?postID=186201#post186201 schrieb:....ordnungsgemäß angemeldeten und versteuerten) Hundezucht.
?( versteuerten Hundezucht?
VG Astrid

Man lebt ruhiger, wenn: - man nicht alles sagt, was man weiß, - nicht alles glaubt, was man hört und - über den Rest einfach nur lächelt.
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#35
Ja. Hundezucht ist eine Einnahmequelle. Wenn die Einnahmen langfristig über den Ausgaben liegen, dann muss das selbstverständlich versteuert werden.

Zwar stufen aufgrund sehr hoher Ausgaben viele Finanzämter die Hundezucht als "Liebhaberei" ein und interessieren sich damit dafür erstmal nicht weiter, aber das muss ja nicht zwangsläufig so sein.

Grundsätzlich ist so eine Einnahmequelle erstmal meldepflichtig.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#36
Bettina Balters,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26522-Krallen-kürzen-beim-Welpen/?postID=186221#post186221 schrieb:Grundsätzlich ist so eine Einnahmequelle erstmal meldepflichtig.

Ich kenne es so, wenn "gewerblich" (wie bei einem unserer Vereinsmitglieder), aber nicht als Hobbyzucht. ?(


edit: sorry, ich weiche vom Thema ab
VG Astrid

Man lebt ruhiger, wenn: - man nicht alles sagt, was man weiß, - nicht alles glaubt, was man hört und - über den Rest einfach nur lächelt.
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#37
Ab einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr ist man lt. Steuerrecht umsatzsteuerpflichtig. Umsatz, nicht Gewinn... Zwei volle Würfe einer Rasse mit durchschnittlichem Welpenpreis-Niveau, oder ein durchschnittlich großer Wurf einer hochpreisigeren Rasse wie z.B. dem Rhodesian Ridgeback, und schon hat man diese Grenze erreicht.

Hinzu kommt dass sich bei selbstständiger Berufstätigkeit alle Einnahmen zusammen addieren. Kommt also auch immer auf den Beruf eines Züchters an, ob sich das Finanzamt für seine Hundezucht interessiert.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#38
Es geht nicht um Umsatzsteuer. Es geht schlicht und ergreifend um Einnahmen.

Einnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig, egal ob über ein Kleingewerbe, Gewerbe, freiberuflich oder privat in einer gewissen Regelmässigkeit (und das ist so beim Züchter, der aktiv ist). Es sei denn, man kann nachweisen, dass die Ausgaben für dieses Hobby Hundezucht die Einnahmen egalisieren oder übersteigen. Dann stuft einen das Finanzamt als Liebhaberei ein und lässt einen in Ruhe.

Viele Züchter wissen davon nichts, und das Finanzamt erfährt ja auch nichts von den Einnahmen durch Welpenverkauf, es sei denn, jemand "petzt". Dann aber kann es Ärger geben.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#39
in meinem Bundesland, RLP, ist so geregelt dass wenn man nicht mehr wie 3 fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder mehr wie 3 Würfe im Jahr züchtet, die Zucht als Hobbyzucht eingestuft ist und von jeder Abgabe befreit.
Ansonsten wird man als Gewerbe eingestuft und ist steuerpflichtig.
Mein Zuchtverein verlangt den Nachweis von der Veterinärbehörde oder gegebenfalls vom Steueramt.
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#40
Das ist keine Frage des Bundeslandes. Steuerrecht ist Bundesrecht, nicht Landesrecht.
Vielleicht stuft Euer Finanzamt das so ein, das mag ne spezielle Abmachung sein, grundsätzlich sind Zuchteinnahmen trotzdem steuerpflichtig.
Gruß Bettina

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