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Ab einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr ist man lt. Steuerrecht umsatzsteuerpflichtig. Umsatz, nicht Gewinn... Zwei volle Würfe einer Rasse mit durchschnittlichem Welpenpreis-Niveau, oder ein durchschnittlich großer Wurf einer hochpreisigeren Rasse wie z.B. dem Rhodesian Ridgeback, und schon hat man diese Grenze erreicht.
Hinzu kommt dass sich bei selbstständiger Berufstätigkeit alle Einnahmen zusammen addieren. Kommt also auch immer auf den Beruf eines Züchters an, ob sich das Finanzamt für seine Hundezucht interessiert.
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Es geht nicht um Umsatzsteuer. Es geht schlicht und ergreifend um Einnahmen.
Einnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig, egal ob über ein Kleingewerbe, Gewerbe, freiberuflich oder privat in einer gewissen Regelmässigkeit (und das ist so beim Züchter, der aktiv ist). Es sei denn, man kann nachweisen, dass die Ausgaben für dieses Hobby Hundezucht die Einnahmen egalisieren oder übersteigen. Dann stuft einen das Finanzamt als Liebhaberei ein und lässt einen in Ruhe.
Viele Züchter wissen davon nichts, und das Finanzamt erfährt ja auch nichts von den Einnahmen durch Welpenverkauf, es sei denn, jemand "petzt". Dann aber kann es Ärger geben.
Gruß Bettina
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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in meinem Bundesland, RLP, ist so geregelt dass wenn man nicht mehr wie 3 fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder mehr wie 3 Würfe im Jahr züchtet, die Zucht als Hobbyzucht eingestuft ist und von jeder Abgabe befreit.
Ansonsten wird man als Gewerbe eingestuft und ist steuerpflichtig.
Mein Zuchtverein verlangt den Nachweis von der Veterinärbehörde oder gegebenfalls vom Steueramt.
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Das ist keine Frage des Bundeslandes. Steuerrecht ist Bundesrecht, nicht Landesrecht.
Vielleicht stuft Euer Finanzamt das so ein, das mag ne spezielle Abmachung sein, grundsätzlich sind Zuchteinnahmen trotzdem steuerpflichtig.
Gruß Bettina
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