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Wurmtabletten
#1
Hallo Uwe Junker,

Drontal Plus oder Drontal sind NICHT verschreibungspflichtig sondern rezeptpflichtig,
diese Wurmtabletten konnte man bis vorige Woche noch überall in Internetapotheken oder Shops kaufen,
das sie jetzt Rezeptpflichtig sind liegt eher an den deutschen Tierärzten, weil die wollen ja verdienen und sei es nur am Tablettenaufschlag.

LG Ursula
Ich verantworte das, was ich schreibe,
nicht das was du liest
#2
Aber dass heisst dass mann die nur mit Rezept kaufen darf und Tierärzte und Apotheker dürfen diese nur verkaufen nach vorlage ein Rezept.
Wenn mann die so verkauft ist mann strafbar und kann mann ein menge ärger bekommen.

(Leider, nach meine meinung. Denke dass viele nicht entwurmen oder weniger da mann dafür zum TA muss).
Tur mir leid für schreibfehler komme aus Holland. Confusedorry:
#3
Ursula Ros.,'index.php?page=Thread&postID=151805#post151805' schrieb:Drontal Plus oder Drontal sind NICHT verschreibungspflichtig sondern rezeptpflichtig,
Danke für den Hinweis. Ändert aber auch nichts daran.
Bye Uwe
#4
Uwe Junker,'index.php?page=Thread&postID=151816#post151816' schrieb:
Ursula Ros.,'index.php?page=Thread&postID=151805#post151805' schrieb:Drontal Plus oder Drontal sind NICHT verschreibungspflichtig sondern rezeptpflichtig,
Danke für den Hinweis. Ändert aber auch nichts daran.
Rezeptpflichtig gibt es eigentlich nur in Österreich, in D heißt das nun mal verschreibungspflichtig und Drontal fällt schon lange darunter. M.W. kann man sie immer noch in Internetshops kaufen, i.d.R. ausländische Shops, das liegt aber nur daran, dass die Arzneimittelüberwachung nicht hinterher kommt und die Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten schon höchst kompliziert ist, bei nicht-EU wirds noch schlimmer.

Allerdings sollte man sich da nicht auf der sicheren Seite wähnen, falls der Zoll das Paket aufmacht, ist es weg und es kommt Post von der Staatsanwaltschaft. Das Arzneimittelgesetz ist da ziemlich eindeutig, §§ 57 und 57a regeln den Erwerb und Besitz durch Tierhalter bzw. die Anwendung von Tierarzneimitteln. Und wie es so häufig im Arzneimittelbereich ist, ist man tatsächlich direkt im strafbaren Bereich (Straftat), wenn man verschreibungspflichtige Arzneimittel entgegen § 57 erwirbt, also weder auf Rezept in einer Apotheke noch beim BEHANDELNDEN Tierarzt, denn auch das ist Fakt, Tierärzte dürfen keineswegs einfach mal so Tabletten verkaufen, sondern haben historisch gewachsen ein sogenanntes Dispensierrecht, das heißt, sie dürfen Arzneimittel für die von ihnen behandelten Tiere abgeben, nicht aber für Tiere, die sie nicht kennen, streng genommen dürften sie nicht mal Wurmkuren für Katzen abgeben, wenn ein Hundebesitzer mit seinem Hund in Behandlung ist und auch für seine Freigängerkatzen zu Hause noch zusätzlich eine Wurmkur mitnehmen möchte.

Die Anwendung eines solchen nicht beim behandelnden Tierarzt oder auf Rezept in der Apotheke erworbenen Arzneimittels durch den Tierhalter ist dann immerhin bei Kleintieren nur noch eine Ordnungswidrigkeit.

Der Verkäufer ist natürlich auf jeden Fall im Straftatbereich.

Ich wollte es nur klarstellen, man findet im Netz doch immer wieder Angebote von Arzneimitteln, wobei ich fest davon ausgehe, dass viele Leute sich einfach nicht darüber im Klaren sind, dass sie sich gerade strafbar machen, selbst bei solchen Angeboten wie "Mein Hund ist gestorben und ich habe noch eine fast volle Packung Herztabletten, möchte die jemand?".
Liebe Grüße
Petra und Whisky

Der richtige Hund hat auch immer die richtige Farbe!
#5
Draco,'index.php?page=Thread&postID=151806#post151806' schrieb:(Leider, nach meine meinung. Denke dass viele nicht entwurmen oder weniger da mann dafür zum TA muss).

Was ja im Sinne der Hunde nicht das schlechteste wäre, wenn ich an die in der Regel völlig grundlos, ohne jede medizinische Indikation, "vorsorglich" gegebenen Wurmkuren mit all ihren negativen Folgen für den Magen-Darm-Trakt denke...
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
#6
Ursula Ros.: was ist denn der Unterschied zwischen verschreibungspflichtig und rezeptpflichtig? Das ist doch Wortklauberei....
#7
Bettina Balters,'index.php?page=Thread&postID=151823#post151823' schrieb:
Draco,'index.php?page=Thread&postID=151806#post151806' schrieb:(Leider, nach meine meinung. Denke dass viele nicht entwurmen oder weniger da mann dafür zum TA muss).

Was ja im Sinne der Hunde nicht das schlechteste wäre, wenn ich an die in der Regel völlig grundlos, ohne jede medizinische Indikation, "vorsorglich" gegebenen Wurmkuren mit all ihren negativen Folgen für den Magen-Darm-Trakt denke...

Da bin ich andere meinung. Ich habe zuviel geshen an Hunde und andere Tiere mit wurmbefall. Kotproben können negatief sein und trotzdem kann der Hund von vorne bis hinten voll sitzen. Manche entwurmen auch erst wenn mann Würmer sieht auch dann ist es zuspät. Die Wurmer machen mehr kaputt dann die regelmassige Wurmkuren. Aber dass ist ein andere diskussion.

Dass mann Wumkuren in andere länder Holland, Engeland, Ierland usw. so bestellen kann heisst dass nicht dass mann dass in Deutschland auch darf. In Deutschland kann mann die nicht im internet bestellen oder du musst vorab ein Rezept schicken von deine TA.
Tur mir leid für schreibfehler komme aus Holland. Confusedorry:
#8
Verschreibungspflichtig heißt:
ich stelle meinen Hund dem Tierarzt vor, zahle schonmal für den Händedruck und das guten Tag 20 Euro, liest sich auf der Rechnung als Ordination oder so ähnlich,
Tierarzt gibt mir Entwurmungstabletten weil der Hund irgendwie nach Würmern aussieht und ich bin 50 Euronen los.

Rezeptpflichtig heißt: ich rufe meinen Tierarzt an, sag ihm ich muss entwurmen er soll mir ein Rezept zuschicken, weil ich keine Zeit zum Kommen habe (macht meienr immer)
und ich kann mir meine Wurmtabletten erheblich billiger im Internet bestellen.

LG Ursula
Ich verantworte das, was ich schreibe,
nicht das was du liest
#9
Verschreibungs- und rezeptpflichtig ist das Gleiche. Im deutschen Arzneimittelrecht gibt es da keine Unterschiede.

@ Draco: Ein Tierarzt, der seinem Patientenbesitzer nicht erklärt wie Kotproben zu nehmen sind, und der dann in einer korrekten Kotprobe keine Würmer / Wurmeier findet obwohl der Hund "von vorne bis hinten voll sitzt", der sollte nochmal zurück in den Hörsaal. Wir unterhalten uns hier jetzt aber nicht über Stümper ihres Faches, ja?

Unbestrittener Fakt ist aber auch daß Wurmkuren sehr schädlich für das Magen-Darmmilieu wirken. (Wer baut nach einer Wurmkur diese gezielt wieder auf? Kaum einer...)
In einem derart angegriffenen Magen-Darm-Trakt siedeln sich Würmer dann mit Leichtigkeit an, da damit die Abwehrkräfte des Hundes vernichtet sind. Auf diese Weise können Wurmkuren sogar wurmfreundlich wirken.

Zweiter, wichtigerer Fakt ist außerdem daß Wurmkuren in keiner Weise vorbeugend wirken. "Mal eben so" ne Wurmkur weil die 3 Monate wieder rum sind, ist daher Blödsinn.

Wurmkuren sind nur sinnvoll wenn auch ein Wurmbefall vorliegt - und den sieht man (nein, dann ist es nicht zwangsläufig zu spät, das ist alberne Panikmache), oder man läßt regelmäßig eine Kotprobe untersuchen.

Meine Hunde / Katzen haben jetzt seit 12 Jahren nie mehr Würmer gehabt. Ich entwurme nie, auch Welpen nicht. Die Fütterungsart hat jedoch auch Einfluß darauf, wie "wurmanfällig" der Hund ist.
Die 2 Bandwürmer, die auftraten, habe ich ohne Wurmkur weg bekommen, innerhalb von 2 Tagen.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
#10
Ursula Ros.,'index.php?page=Thread&postID=151838#post151838' schrieb:ich stelle meinen Hund dem Tierarzt vor, zahle schonmal für den Händedruck und das guten Tag 20 Euro, liest sich auf der Rechnung als Ordination oder so ähnlich,
Tierarzt gibt mir Entwurmungstabletten weil der Hund irgendwie nach Würmern aussieht und ich bin 50 Euronen los.
Huh



Wo gehst Du zum TA ?????? Hab ich noch nie bezahlt. Würde mir dann doch eher einen anderen suchen.


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