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Impfen
#11
Ich lasse meine nicht jährlich Impfen. Aktuell aller 2 Jahre, weil es sehr schwer ist einen Tierarzt zu finden, welcher den Tollwutimpfstoff für 3 Jahre hat. Der Grund ist natürlich aus Sicht der Tierärzte klar Wink -- ältere Hunde (ab 8J.) mit regelmäßiger Impfung und welche nicht mehr aktiv im Sport geführt werden, bekommen gar keinen Picks mehr und scheinen keinen Schaden deswegen zu haben Wink
Gruß Silvana
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#12
Silvana,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/24813-Impfen/?postID=166638#post166638 schrieb:weil es sehr schwer ist einen Tierarzt zu finden, welcher den Tollwutimpfstoff für 3 Jahre hat
Mein TA bestellt den Impfstoff den ich haben will!
Interssant ist ja auch die Frage, wie teuer eine Kombiimpfung ist! Da ich viele Rechnungen sehe (Diensthunde Behörde) variieren die Kosten für eine Impfung (6 fach) zwischen 20 und 120 € (trotz Gebührenordnung) im Raum Berlin / Brandenburg .:h
beste Grüße

Uwe
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#13
Mein allererster Hund hatte kein Tierarzt gesehen.Er bekam keine Wurmkur und keine Impfung.Er war gesund und wurde 14 Jahre alt.
Mit dem nächsten Hund ging es dann auf den Hundeplatz.Es wurde jedes Jahr geimpft,machte ja jeder.So ging das mit allen weiteren Hunden.
Daran gedacht das man sich selber nicht jedes Jahr impfen läßt habe ich nicht.
Letztes Jahr habe ich mir eine Hündin gekauft.Sie wurde nur grundimmunisiert.Ich werde sie nur gegen Tollwut impfen lassen wenn sie das unbedingt braucht.Tollwut ? gibt es bei uns schon lange nicht mehr.
Eine artgerechte Ernährung und Haltung finde ich viel wichtiger !
ERNIE
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#14
Hallo zusammen,
auch bin der Ansicht, dass nicht zu oft geimpft werden sollte. Doch mit meinem Senioren hatte ich damals einen verbalen Zusammenstoß mit einer Tierarzthelferin (Deutschland), welche mir offen damit drohte die Behörde einzuschalten. Nur da ich mich zuvor informiert hatte und wusste, dass es nicht rechtens war, was sie mir sagte, konnte ich mich wehren.
Deshalb ist es enorm wichtig, dass Aufklärunng betrieben wird. In Foren, Hundenplätzen u.s.w.
Interesanterweise war es dieselbe Praxis, welche am Ende meinem Senioren Medikamente mit Wechselwirkung verschrieb. Er begann aus dem Darm zu bluten....keiner, werder der TA, noch die übereifrige Helferin, hatte sich informiert. So kann es gehen....

Mit freundlichem Gruß,
Kimmy
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#15
kimmy,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/24813-Impfen/?postID=166626#post166626 schrieb:Bei mir geht es soweit, dass mein TA gesagt hat, in Frankreich sei Impfpflicht, nur in Deutschland nicht. Auch auf dem Hundeplatz wurde mir gesagt, dass dies nicht für Frankreich gelten würde, da ich der Ansicht bin, dass dies Europaweit so ist, dass nicht ständig nachgeimpft werden muss. Irgendwo habe ich gehört, dass es im Europaparlament solch einen Entschluß gab. Aber natürlich habe ich, wie kann es auch gegenteilig sein(??) nichts gefunden.
Angeblich kann der Hund beschlagnahmt werden, wenn ich ohne gültigen Impfpass die Grenze von Frankreich nach Deutschland überschreite. Doch wenn der Hund Grundimunisiert ist, wäre dem ja nicht so.
Mit freundlichem Gruß,
Kimmy

Um über Ländergrenzen zu reisen benötigt Dein Hund einen gütligen EU-Heimtierausweis inkl. einer Kennzeichung durch einen ISO-Transponder (bei Hunden, die vor einem bestimmten Stichtag gekennzeichnet wurden, reicht weiterhin die Tätowierung), die vor der aktuellen Tollwutimpfung vorgenommen wurde. Sowie eine gültige Tollwutschutzimpfung. "Gültig" ist eine Tollwutimpfung dann wenn

a) der Hund bei ihrer Verabreichung mind. 12 Wochen bzw. 3 Monate alt war (was im Einzelfall gilt findet sich im Beipackzettel des verwendeten Impfstoffes)

und b) seit dem Zeitpunkt der Erstimpfung mind. 21 Tage vergangen sind (beim Grenzübertritt nach Frankreich muss die Impfung mind. 28 Tage vorher erfolgt sein).

Der Tollwutimpfschutz durch eine korrekt in den EU-Heimtierausweis eingetragene Impfung gilt lt. EU-Tollwutverordnung entweder für 12 Monate oder aber so lange wie der Hersteller für sein Produkt angibt. Der impfende Tierarzt muss auf jeden Fall eine Gültigkeitsdauer in den EU-Heimtierausweis eintragen. Bei Tollwutimpfstoffen, für die der Hersteller ein 3-jähriges Nachimpfintervall angibt, kann ein Tierarzt aber auch eine nur 1-jährige Gültigkeit eintragen. Amtlich "gültig" ist immer das, was vom impfenden Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen worden ist. Da nützt im Fall der Fälle an der Grenze auch keine Disskussion.

Eine Impfpflicht innerhab eines Landes, d.h. wenn man mit dem Hund nicht über die Grenze möchte, gibt es meines Wissens in der EU nur in Portugal. Dort ist die Tollwutimpfung für Hunde vorgeschrieben, wird dafür aber von der Regierung subventioniert (Bekannte sagten mir etwas von um die 2 Euro pro Tollwutimpfung).

Wenn Du mit Deinem Hund nicht ins Ausland reisen möchtest, musst Du ihn gegen nix impfen lassen. Ausser Du möchtest mit ihm Veranstaltungen besuchen, für die das jeweilig zuständige VetAmt eine gültige Tollwutimpfung vorschreibt (i.d.R. sind das Hundesportveranstaltungen, Leistungsprüfungen, Ausstellungen etc.). Zudem gilt auf privaten Grundstücken das Hausrecht. D.h. wenn z.B. der Verein der Hundefreunde Hintertupfingen verlangt dass alle Hunde, die auf seinem Übungsplatz trainieren, gegen Erdbeben geimpft sein müssen, dann müssen sie halt gegen Erdbeben geimpft sein.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#16
Hallo Antje,
danke für Deine Erläuterung! Was aber ist mit den anderen Impfungen? Müssen diese auch aufgefrischt sein, um z.B Turniere besuchen zu können? Für mich ist dieses Thema schon etwas verwirrend, da ich der Ansicht war, dass ich, als Halterin eines Hundes, entscheiden kann, ob ich nachimpfen lasse oder aber nicht, wenn eine Titeruntersuchung erfolgte.
Sprich, ergibt diese Titeruntersuchung, dass der Hund immun ist gegen xxx muss ich nicht nachimpfen lassen (Tollwut ausgeschlossen) Oder habe ich grundsätzlich etwas falsch aufgefasst? Soweit ich es verstanden habe ist nur die Grundimmunisierung Grundvoraussetzung. Diese erfolgt als Welpe /Junghund. Danach muss nicht nachgeimpft werden, solange der Titer im Blut stimmt, bzw. die Haltbarkeit des Impfstoffes auf dem Beipackzettel deklariert ist???
Die Frage ist nur - bezieht sich das auf gesamt Europa oder aber ist das Staatenabhängig?

Mit freundlichem Gruß,
Kimmy
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#17
Bei Prüfungsteilnahme gilt lt. unserer PO: Der Hund muss die "amtlich vorgeschriebenen" gültigen Impfungen haben. Was "amtlich vorgeschrieben" ist geben die zuständigen VetÄmter vor. Bei Hundeveranstaltungen ist das i.d.R. eine gültige Tollwutimpfung. Wobei einzelne VetÄmter darauf inzwischen verzichten wenn nur Teilnehmer aus der jeweiligen Region zu erwarten sind (Deutschland besitzt ja seit mehreren Jahren den Status "tollwutfrei").

Die VetÄmter kümmern sich mit ihren Vorschriften zu Veranstaltungen mit Tieren nur um solche Erkrankungen, die entweder dem Menschen gefährlich werden können oder aber Nutztierhaltern einen wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten. Beim Hund betrifft das nur die Tollwut. So lange keine Menschen z.B. an Staupe oder Parvovirose erkranken wird es dafür keine "amtlich vorgeschriebene" Impfungen geben.

Leptospirose ist zwar eine sog. Zoonose (d.h. kann vom Hund auf den Menschen übertragen werden) und kann beim Hund wie beim Menschen schwere Symptome verursachen. Aber der Hauptübertragungsweg ist ein anderer. Zudem schützt die Impfung den Hund nicht vor einer Infektion. Jeder gegen Lepto geimpfte Hund kann, wie jeder ungeimpfte auch, Lepto auf den Menschen übertragen (da diese Impfung nicht so funktioniert wie sich das der Laie und auch viele VetMediziner vorstellen). Deswegen wird diese Impfung nicht "amtlich vorgeschrieben" (was belegt, dass sie letztendlich Quatsch ist und nur aus kommerziellen Gründen vermarktet wird).

Ich muss meinen Hund auch ohne Titerbestimmung nicht nachimpfen oder überhaupt impfen lassen. Ausser ich möchte mit meinem Hund irgendwo hin wo der "Hausherr" bestimmte Impfungen verlangt. Wobei die dem "Hausherrn" teilweise vom zuständigen VetAmt auf's Auge gedrückt werden. Nämlich dann wenn es um Örtlichkeiten geht wo viele Tiere in wechselnder Zusammensetzung beengt leben. D.h. das betrifft Tierpensionen/Tierheime. Hier kann es durchaus so dass sein dass das zuständige VetAmt verlangt dass alle Hunde z.B. "komplett geimpft" sein müssen (und ob eine Impfung "gültig" ist hängt dann davon ab was der Impfstoffhersteller für seinen Impfstoff angibt und der impfende Tierarzt dann letztendlich in den Impfpass einträgt).

Wenn es z.B. um Impfvorgaben eines Hundesportvereines für seine Übungsstunden geht oder den Grillabend von Onkel Franz, der verlangt das alle mitgebrachten Hunde in seinem Garten gegen Erdbeben geimpft sind: Hier kannst Du aushandeln was für den "Hausherrn" eine "gültige Impfung" ist und auch ob eine Titerbestimmung ausreichen würde (die übrigens nicht aussagekräftig ist; denn auch ohne einen messbaren Titer besitzt ein Hund, der einmal in seinem Leben selbst Antikörper gegen eine Virenerkrankung aufgebaut hat, einen immunologischen Schutz über seine Erinnerungszellen, die das zweite Standbein des Immunsystems von Säugetieren sind).

Zu den einzelnen Ländern: In Bezug auf Tollwut gibt es eine EU-Tollwutverordnung. Aus begründetem Anslass können für einzelne Länder zusätzliche Bestimmungen gelten. So gab es z.B. für die ehemaligen "Quarantäneländer" noch mehrere Jahre lang die inzwischen ausgelaufene Übergangsregelung mit der Titerbestimmung. Oder derzeit die um eine Woche verlängerte Wartezeit nach der Erstimpfung für die Einreise von Hunden nach Frankreich.

Und natürlich können die einzelnen Länder aus wichtigem Grund auch andere veterinärmedizinische Regelungen vorschreiben. So gilt z.B. für Länder, in denen es keinen Fuchsbandwurm gibt,für Hunde eine Entwurmungspflicht in den letzten Tagen vor der Einreise in so ein Land. Und würde morgen eine infektiöse Erkrankung ausbrechen, von der die Menschen grose lila Punkte im Gesicht bekommen, und würde diese u.a. vom Hund auf den Menschen übertragen werden, dann könnten die Regierungen der einzelnen Länder entsprechend schnell reagieren und eine entsprechende Impfpflicht für einreisende Hunde vorschreiben (sofern es einen Impfstoff dagegen geben würde) oder aber ihre Grenze auch erst mal generell "dicht" machen für den Reiseverkehr mit dem Hund. Oder auch Veranstaltungen, bei denen viele Hunde auf viele Menschen treffen, untersagen.

Unter'm Strich musst Du Deine Hunde gegen gar nix impfen wenn Du mit ihnen in Deutschland bleibst und sie weder in eine Hundepension steckst noch mit ihnen an irgendwelchen Veranstaltungen teilnimmst. Wenn Du aber letzteres tust, dann musst Du Dich den zusätzlichen Vorgaben, die über die allegemine gesetzliche Regelung hinaus geht, halt beugen.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#18
Hallo Antje,
vielen Dank für Deine aufschlußreiche Erklärung!!! Nun ist der Groschen gefallen!

Mit freundlichem Gruß,
Kimmy
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