15-10-2013, 09:10
Hätte keine andere Äußerung erwartet. "Ein Richterurteil ist unanfechtbar und endgültig", so steht es nämlich auch in der PO.
Ist zwar ärgerlich, aber da machst du erst mal nichts.
Geht aber auch anders. Bei der IRO z.B. kannst Du Einspruch gegen Fehlentscheidungen oder z.b. widrige Prüfungsbedingungen einlegen, allerdings muss man dann eine recht hohe Geldsumme (ca. 150 Euro, wenn ich da richtig erinnere) hinterlegen. Wird dem Einspruch entsprochen, bekommst du das hinterlegte Geld zurück.
Das mit dem Geld ist umstritten, ich finde es aber gut, da man sich dann schon wirklich überlegt, ob man sich zu Recht beschwert oder nicht.
Ist zwar ärgerlich, aber da machst du erst mal nichts.
Geht aber auch anders. Bei der IRO z.B. kannst Du Einspruch gegen Fehlentscheidungen oder z.b. widrige Prüfungsbedingungen einlegen, allerdings muss man dann eine recht hohe Geldsumme (ca. 150 Euro, wenn ich da richtig erinnere) hinterlegen. Wird dem Einspruch entsprochen, bekommst du das hinterlegte Geld zurück.
Das mit dem Geld ist umstritten, ich finde es aber gut, da man sich dann schon wirklich überlegt, ob man sich zu Recht beschwert oder nicht.
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Liebe Grüße,
Barbara
"Auch Schöne können Leistung bringen!"
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Barbara
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