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Unterschiede VPG-IPO - Druckversion +- Das Leistungshundeforum (https://www.leistungshundeforum.de) +-- Forum: Working Dogs (https://www.leistungshundeforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Ausbildung (https://www.leistungshundeforum.de/forumdisplay.php?fid=34) +--- Thema: Unterschiede VPG-IPO (/showthread.php?tid=7316) Seiten:
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Unterschiede VPG-IPO - Megan - 20-01-2010 kann mir jemand genau sagen, ob es außer der Möglichkeit des Abholens in VPG1 nach dem Verbellen noch Unteschiede zwischen VPG und IPO gibt? Vor allem: darf man bei IPO3 den Hund vor dem Nachschicken bei der langen Flucht am Halsband halten? Barbara - M. Lorenz - 20-01-2010 1. Frage: Nein! 2. Frage: Ja! - Megan - 20-01-2010 DANKE! Barbara - Strakur - 21-01-2010 Wenn du in IPO einen Abbruch wegen Ungehorsam in C hast, gehst du komplett ohne Punkte aus bteilung A, B und C raus. Im VPG bekommst du die Punkte aus A und B angerechnet und in die Ahnentafel/ Bewertungsheft eingetragen.. Sportliche Grüße Jenny. - D. Haß - 21-01-2010 Strakur,index.php?page=Thread&postID=84031#post84031' schrieb:Wenn du in IPO einen Abbruch wegen Ungehorsam in C hast, gehst du komplett ohne Punkte aus bteilung A, B und C raus.Ich habe jetzt extra im Leistungsrichterleitfaden nachgelesen, diese Auskunft ist falsch. Wenn eine Abteilung abgebrochen wird wegen Ungehorsam (Fährte, Unterordnung oder Schutzdienst) werden keine Punkte vergeben, also kein Unterschied zu IPO. - Trine - 21-01-2010 Von ABBRUCH spricht man, wenn der Hund versagt (also z.B. Hund kommt vom Fährtenverlauf ab / geht in die Verleitung/ verläßt das Verbellversteck (2x) / vereitelt die Flucht nach 20 Schritt nicht / hält Belastung nicht stand etc.); erfolgt der Abbruch in der Fährte erhält der Hund die bis zum Abbruch erarbeiteten Punkte, erfolgt der Abbruch im Schutzdienst erhält er keine Punkte - die in A / B bleiben aber bestehen UND der Hund muß in den noch ausstehenden Abteilungen vorgeführt werden. DISQUALIFIKATION kann z. B. ausgesprochen werden wegen unsportlichen Verhaltens, Mitführen von Futter, Verstoß gegen Tierschutz, Verdacht auf Betrug, Nichtbestehen der Ungefangenheitsprobe, Schußscheuheit, Körperliche Einwirkung des HF, damit der Hund im SD trennt - in diesen Fällen werden ALLE bereits erworbenen Punkte aberkannt. Erfolgt DISQUALIFIKATION z.B. wegen Nichtabgabe des Gegenstandes oder Nachgehen nach Wild (A), Hund gibt das Bringholz auch nach dem 3. HZ nichz ab (B) oder Hund trennt nach dem 3. HZ nicht vom Helfer, beißt in andere Körperteile als den Schutzarm, Freifolge beim Rückentransport nicht möglich, läßt sich nicht zur Anfangsgrundstellung zum Revieren führen ©, dann erhält der Hund in der Abteilung, in der er disqualifiziert wurde, KEINE Punkte - sollten schon andere Abteilungen absolviert worden sein, so bleiben die Punkte dort bestehen. Im Gegensatz zum Abbruch erfolgt keine weitere Teilnahme des Hundes an der Prüfung. - Strakur - 21-01-2010 An D.Haß, so wie Trine es jetzt in aller Außführlichkeit geschrieben hat ist es!!!! Es gibt übrigens auch einen Richterleidfaden und der ergänzt die PO!!! Sportliche Grüße Jenny. - D. Haß - 21-01-2010 Hallo Trine, danke für die ausführliche Antwort. Die Ausgangsfrage war aber, ob es da einen Unterschied zwischen IPO und VPG gibt. Ich kenne es nur vom DVG, das dann keine Punkte eingetragen wurden, allerdings wird ja dort überwiegend nach IPO geführt. Ist das jetzt nur SV-spezifisch oder gilt das generell für VPG/SchH-Prüfungen. @Jenny: Auf deine Antwort einzugehen erspare ich mir jetzt, ich habe dich meiner Meinung nach nicht persönlich angegriffen, oder? Dein "Richterleidfaden" heißt übrigens Leistungsrichterleitfaden. - Trine - 21-01-2010 @ D.Haß, meines Wissens nach gibt es was Abbruch - / Disqualifikationsmodalitäten angeht keinen Unterschied zwischen IPO / SchH / VPG. Da der DVG genau der gleichen PO unterliegt wie der SV sollte das eigentlich in beiden Verbänden gleich gehandhabt werden. - Sören - 21-01-2010 Trine,index.php?page=Thread&postID=84080#post84080' schrieb:@ D.Haß, meines Wissens nach gibt es was Abbruch - / Disqualifikationsmodalitäten angeht keinen Unterschied zwischen IPO / SchH / VPG. Hallo, doch gibt es. Das betrifft aber nur die Disqualifikation wegen Ungehorsams. Einmal zusammengefasst: Abbruch wegen "Feigheit vor dem Feind" (also vertreiben lassen, Helfer verlassen, Anbiss bei Fluchtversuch nicht bekommen, etc. pp.) erfolgt in Abt. C ein "Abbruch" mit TSB "nicht genügend". Punkte werden in C nicht vergeben. Abteilung A und B müssen noch gezeigt werden, wenn noch nicht geschehen, die Punkte werden eingetragen. Das gilt sowohl für VPG wie auch IPO. Disqualifikation wegen Unsportlichkeit und mangelnder Unbefangenheit des Hundes: Diese wird ausgesprochen, wenn der HF z. B. Futter mitführt, den Richter bepöbelt, sich betrinkt, Zwang auf den Hund während der Prüfung ausübt oder die Prüfung eigenmächtig abbricht. Ebenfalls wenn z. B. der Hund Wesensmängel zeigt (starke Unsicherheit / Aggression, Schussprobleme, etc. pp.). Hier werden ebenfalls alle Punkte aberkannt, auch die bisher erreichten, es werden in der Leistungsurkunde weder Punkte noch TSB-Bewertungen eingetragen. Das gilt ebenfalls für VPG und IPO. Der einzige Unterschied ist bei einer "Disqualifikation wegen Ungehorsams". Wenn hier bei einer VPG-Prüfung der Hund in Abt. C nicht ablässt oder aus der Hand des HF geht, dann werden in VPG keine Punkte in C und keine TSB-Bewertung vergeben. Die Punkte aus A und B (sofern schon gelaufen) werden eingetragen und bleiben bestehen. Bei IPO sind alle Punkte weg, auch die bisher in anderen Abteilungen erreichten. Nachzulesen ist das in der IPO-PO. Ob das Absicht ist oder sich nur um einen Schreibfehler handelt, sei mal dahin gestellt. Viele Grüße Sören |