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Fährtenleine - Erko - 19-07-2019

Hilfe.....an alle Leistungsrichter des Forums!

Ich helfe zwei schwerbinderten Hundesportlern bei der Fährtenausbildung.

Muss man als Hundeführer die Fährtenleine am Ende festhalten, oder darf die Leine auch ohne gehalten zu werden über den Boden hinterhergezogen werden, und der Hundeführer geht/fährt in diesem Abstand hinterher?
Oder muss der Hund dann eine komplette Freisuche zeigen?
Leider finde ich da nix in der PO.
Als es noch das Stöberfeld mit ID-Gegenstand gab, musste man, wenn der Hund hinter dem ID auf die Fährte kam, und man die Leine nicht in der Hand hatte, so weitersuchen. Aber das ist ja nun schon lange her......

Und bei den Gegenständen braucht die eine Hundeführerin Hilfe, da sie im Rolli sitzt, und die GGs nicht selber aufheben kann.
Leider habe ich null Ahnung, wie man dem Hund das Aufnehmen und Bringen der GGs beibringt, habe das auch nich nie gesehen.....
Darf der Assistent des Hundlers diesen Part des Aufhebens übernehmen, oder muss das eine fremde zugewiesene Person machen, oder macht das dann der LR selber?????
Und ja! Das klappt mit dem Elektrorolli auf Wiese! Sie hat extra einen der Gelände tauglich ist.

Aber am wichtigsten wäre mir die Frage mit der Fährtenleine.......
LG Silke


- Rigo1 - 22-07-2019

Hallo Silke,
ich bin kein Leistungsrichter, kann dir aber zumindest für das bringen eine eindeutige Antwort laut PO geben: Dies steht folgendermaßen in der neuen PO

Fährtenleine
Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen, jedoch darf keine gravierende Verkürzung der geforderten Distanz zum Hund entstehen. Bodenberührung ist nicht fehlerhaft.

Aufnehmen/Bringen
Das Anzeigen der Gegenstände kann alternativ zum Verweisen auch durch Aufnehmen der Gegenstände erfolgen. Der Hund darf nach dem Aufnehmen stehenbleiben, sich hinsetzen oder den Gegenstand bringen. Fehlerhaft ist das Aufnehmen im Liegen, sowie das Weitergehen mit dem Gegenstand. Bringt der Hund, hat der Hundeführer stehen zu bleiben. Der Wiederansatz erfolgt dort, wo der Hundeführer den Gegenstand abnimmt.


Ich würde die Freisuche trainieren, wenn der Hundeführer die Leine nicht selbst halten kann und bei den Gegenständen das Bringen. Ist also alles ohne irgendwelche Sonderregelungen nach PO möglich


- Sassenach - 22-07-2019

Gibt es nicht eine Freisuche, ohne Leine??


- Rigo1 - 22-07-2019

eine Freisuche ist natürlich ohne Leine


- Erko - 22-07-2019

@Rigo1
Das was in der PO steht, kenne ich sehr gut.

Da wird aber logischerweise nicht erklärt, wie ich dem Hund das Bringen des Gegenstandes beibringen.

Mit der Fährtenleine hat sich erledigt.
Die Hundeführer dürfen aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung einen Assistenten mit zum Fährten nehmen. Welche die Fährtenleine hält, aber absolut nix an der Leine machen darf. Und diese Person kann auch die GGs aufheben.

Ich habe die 1. Trainingseinheit mit den beiden hinter mir. Beide Hunde können wahrscheinlich auf Freisuche gearbeitet werden.

Wobei dann immer noch bei einer Person ein Assistent die GGs aufheben müsste.
Leider finde ich im Internet auch nix darüber, wie man dem Hund das korrekte Bringen des GGs beibringt.


- Dumbledore - 22-07-2019

Hallo Erko,
das Bringen der GG funktioniert letztendlich wie der Apport in B, wobei der Hund mWn nicht so exakt vorsitzen muss. Der GG muß allerdings auch ruhig gehalten werden


- Zimmi - 11-11-2019

Hallo Erko,
ich habe am Anfang die Fährtnleine um den Hals gehängt, klappte ganz gut. Mittlerwile bin ich dazu übergegangen einen Helfer bei der Fährte zu haben. Es ist so einfacher für mich. Er hält di Leine und hebt die Gegenstände für mich auf. Wir gehen nebeneinander hinter dem Hund her.Bisher hat das kein Richter beanstandet. Wichtig ist nur, das man es dem Richter vor der Prüfung mitteilt.

Gruß Zimmi