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Kann mir das mal ein LR erklären, das kapiere ich nicht .... - Druckversion

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- Barbara - 15-10-2013

Hätte keine andere Äußerung erwartet. "Ein Richterurteil ist unanfechtbar und endgültig", so steht es nämlich auch in der PO.
Ist zwar ärgerlich, aber da machst du erst mal nichts.

Geht aber auch anders. Bei der IRO z.B. kannst Du Einspruch gegen Fehlentscheidungen oder z.b. widrige Prüfungsbedingungen einlegen, allerdings muss man dann eine recht hohe Geldsumme (ca. 150 Euro, wenn ich da richtig erinnere) hinterlegen. Wird dem Einspruch entsprochen, bekommst du das hinterlegte Geld zurück.
Das mit dem Geld ist umstritten, ich finde es aber gut, da man sich dann schon wirklich überlegt, ob man sich zu Recht beschwert oder nicht.


- paco - 15-10-2013

Hallo Barbara
Danke für deine Bemerkungen, es wurde vom Hundeführer 300,- Euro bezahlt für die Einsprache !!! was die FCI behalten hat! es wurden keine Video und Foto beweise anerkannt !!!! _w_
Glaube dazu ist nichts mehr zu sagen. :hot:

Liebe Grüsse Hanspeter


- Barbara - 15-10-2013

Das ist übel.
Eine weitere Begründung außer das kein Regelverstoß vorliegt ist nicht gegeben worden?