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Haftung als Ausbildungswart - Druckversion

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- Manny K - 23-01-2019

Natürlich nicht...ich habe meine eigenen Regeln...Form und Inhalt.........
beste Grüsse


- doro1 - 23-01-2019

Liebe Hundesportler !
Ich danke euch für eure Antworten und euer Interesse.
Mir geht es hier in meiner Frage nicht um moralische oder ethische Beurteilungengen.
Dieses ist meiner Meinung nach relativ und muß jeder für sich selber beantworten und dem nach Handeln.
Ob z.Bsp. Tierquälerei bei einem heftigen Leinenruck anfängt,seelische Grausamkeit bei lautem Anschreien oder bei einem
leichtem Stromstoß im richtigen Moment mit einem Teletakt, dies muß jeder für sich entscheiden.Andererseits ob man als Denunziant oder/und Verräter unter "Hundesportfreunden" da stehen und sich den ganzen Hass und Ärger antun will.
Aber z. Bsp. die Verwendung vom Teletaktgerät ist gesetzlich verboten. Egal ob ich meine es ist für mich ausbildungstechnisch eine gute und
bei "richtiger" Anwendung eine wirkungsvollere, bessere Methode ist ,als z. Bsp. 100 X heftig am Halsband zu reissen ohne Ergebnis.
Ich möchte wissen, ob man als Ausbildungswart rechtliche gesetzmäßige Folgen zu erwarten hat und/oder vom jeweiligen Verband SV/DVG /VDH usw. ausgeschlossen werden kann oder Sonstiges .
Hat in der Hinsicht jemand Ahnung oder Erfahrungswerte.
Ich persönlich benutze keine gesetzwidrigen Methoden. Ich habe aber augrund der mir zugetragenden Methoden einiger meiner Mitglieder abgelehnt den Posten als Ausbildungswart anzunehmen. Da im Prinzip ja nur eine Alibiperson auf dem Papier stehen soll. Ich sehe nicht ein für solche Personen, auch noch eventuell meine Kopf hinzuhalten.
Nun hat sich jemand anderes sich als Ausbildungswart wählen lassen. Diese Person möchte ich warnen,falls es Notwendig ist, da sie aufgrund ihrer Vielfältigen sonstigen Posten z. Züchter, Richter usw. meiner Meinung nach ein großes Risiko eingeht, obwohl sie selber nicht mit gesetzeswidrigen Methoden ausbildet.
Man muß doch mal im allgemeinen Wissen, wenn man einen Posten im Verein annimmt, welche evtl. Folgen und Konsequenze es haben kann.


- tinka - 23-01-2019

Das ist ja noch skurriler...

Jetzt bin ich raus.



- Antje - 23-01-2019

In diesem Fall hier wurde der OG-Vorsitzende mit verurteilt, obwohl er während des Einsatzes des E-Reizgerätes nicht anwesend war, man ihm aber wohl nachweisen konnte dass er darüber Bescheid gewusst hat:

https://www.express.de/koeln/tritte--schlaege--stromstoesse-koelner-gericht-verurteilt-drei-brutale-hundequaeler-1047918



- doghunter - 23-01-2019

Antje,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26644-Haftung-als-Ausbildungswart/?postID=187199#post187199 schrieb:In diesem Fall hier wurde der OG-Vorsitzende mit verurteilt, obwohl er während des Einsatzes des E-Reizgerätes nicht anwesend war, man ihm aber wohl nachweisen konnte dass er darüber Bescheid gewusst hat:
????

"Neben dem Ortsgruppenvorsitzenden haben auch die beiden anderen Verurteilten innerhalb der Vereinsortsgruppe Ämter mit hoher Verantwortung. Sie arbeiten als Übungs- und Jugendwart und hatten selbst Hunde mit Elektrohalsbändern gequält."


- tinka - 23-01-2019

Eins noch, damit ich nicht in die Petaecke geschoben werde:

wenn jetzt der tierquälerische Aspekt des Einsatzes eines ERGs im Auge des Betrachters liegen kann, man darüber über eine „gute und richtige Anwendung“ eine bessere und wirkungsvollere Methodik entwickelt, als derjenige, der auf dieses Hilfsmittel aufgrund der Gesetzeslage verzichtet, dann verschafft man mit der Duldung denjenigen einen Wettbewerbsvorteil.

Warum sollte man das tun?

Und warum gehen diejenigen nicht selbst in die Ämter, sondern schicken einen Strohmann vor?

Haben sie selbst keine Befähigungsnachweis oder sind nicht gewillt Verantwortung im Verein, was ja Ämter mit sich bringen, zu übernehmen.

Oder sollen sie bloß keine Ämter bekommen, weil sie ohnehin sowieso schon so mächtig sind?

Warum geht sowas? Diese Frage läßt mich tatsächlich nicht los...

Aber jetzt bin ich raus.




- Antje - 23-01-2019

@Uwe: Dieses Urteil sollte nur zeigen dass man sogar mit drin hängen kann wenn man gar nicht bei so etwas dabei ist. Lt.Videomaterial war der OG-Vorsitzende gar nicht zugegen. Trotzdem musste auch er eine Strafe zahlen. Folglich könnte etwas ähnliches auch einen Ausbildungswart treffen, der sich selbst an Verstössen gegen das TSchG nicht beteiligt, aber darüber Kenntnis besitzt bzw. während dessen sogar anwesend ist und nicht dagegen vor geht.