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Prüfungsordnung ab 2011 - Druckversion

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- Raidon - 02-11-2010

Was ist falsch daran erst die FH1 zu machen? Ich starte doch auch erst bei der VPG 1 und gehe nicht gleich auf die 3


- Theo1963 - 02-11-2010

Hier nun die Info direkt von der FCI:

Sehr geerhter Sportfreunden, Dear Sportfriends,
Ich muss Ihnen mit dieses Schreiben informieren, das die Angepaste
Leitfaden IPO 2011 durch das FCI General Komittee in Ihrer Sitzung von
13/14 Oktober 2010,
noch nicht ist genehmigt.
Nach rucksprache mit Herr J Hinse, Mitglied der General Komittee, hat er
mir gesagt:
Die Grund für dieses ist; Das General Komittee hat nür 2 Wochen für der
Sitzung das Dokument bekommen in nür der Deutsche Sprache.
Da nur 2 von 7 Mitglieder, Deutsch lesen und verstehen können, war das:
1. Zu spät.
2. Ohne übersetzung für die meiste Mitglieder des FCI General Komittee
nicht zu begreifen.
Den Antrag und das Dokument "Leitfaden IPO 2011" war von mir
rechtzeitig, am 30. August 2010, an das FCI bureau eingegeben.
Die nächsten Sitzung von General Committee ist in April 2011. Da wird
die Angepaste Leitfaden wieder auf die Agenda stehen.


- Barbara - 03-11-2010

Die gleiche Aussage habe ich auch erhalten!
Ist ehrlich gsagt schon etwas peinlich, solch eine Panne. Solche die Dinge sind doch vorhersehbar. _w_
LG Barbara


- AntjeT. - 03-11-2010

Hallo!

Ich habe vom BLV die offizielle Info erhalten, dass die neue PO vorerst nicht in aktuell wird. Es gilt nach wie vor die Prüfungsordnung, die am 01.01.2004 in Kraft getreten ist.

Gruß

Antje


- Inok - 03-11-2010

Zitat:Hier nun die Info direkt von der FCI:
Und von wem genau ist diese Information?


- Theo1963 - 03-11-2010

Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben erhielt ich die nachstehende Mitteilung.
Diese Mitteilung ist eine offizielle Meldung des Vorsitzenden
der FCI-Gebrauchshundekommission, Frans Jansen, dass die geänderte IPO
2011 nicht in Kraft treten wird. Dies zieht nach sich, dass auch die VPG
PO nicht geändert wird, und auch die Begleithundprüfung bleibt zunächst
in der vorliegenden Form gültig.


- coolman - 11-11-2010

ich war etwas im Netz "stöbern" bin dabei auf die Page der LG Bayern-Nord gestoßen und dort steht geschrieben:
Zitat< 09.11.2010 Änderung der Prüfungsordnung FH 2
Nach einer bestandenen Begleithundeprüfung kann ein Hund beim Erreichen des Zulassungsalters sofort in FH 2 geführt werden. Eine vorherige FH 1 - Prüfung ist nicht mehr erforderlich!
Diese Regelung tritt sofort in Kraft!
Max Seidl
> Zitat Ende

ja was denn nun? Huh

mfg Chris


- Silvana - 28-12-2010

Tja, auch wenn die PO nicht in Kraft tritt, so wurden einige Dinge daraus schon für 2011 in verschiedenen POs eingebaut.

Hier mal neu für Agility - sprich mit Hündinnen, welche man auch mal in die Zucht einsetzen möchte, braucht man nicht mehr starten. Denn in der Regel darf man auch schon nicht mehr starten wenn sie läufig sind, also nochmal plus 2 wochen. Und warum bis 12. Woche (also eigentlich 13. Woche)?

B. Beschluss VDH Vorstand:
Beschluss VDH Vorstand zur Definition des Begriffes „trächtige und säugende Hündinnen“ in den VDH PO:
Die in den VDH Prüfungsordnungen niedergelegten Sperrfristen für trächtige und säugenden Hündinnen
waren bisher nicht ausreichend/eindeutig zeitlich definiert.

Ab 01.01.2011 gilt innerhalb des VDH verbindlich folgende Auslegung:
- trächtig/tragend: hier ist als Stichtag der Decktermin zu betrachten
- säugend: die Schonfrist der Mutterhündin ist auf das Ende der zwölften Woche nach Wurftermin
festgelegt.
In der Zeitspann nach obiger Definition, Decktag bis Ende 12. Woche nach Wurftermin gilt ein
Zulassungsverbot der Mutterhündin zu Prüfungen.


[b]Und wen wird es treffen? Nur den VDH-Züchter - und alle anderen können machen was sie wollen.

MfG
Silvana



- Andrea W - 15-02-2011

Habt ihr's schon gelesen?

Die PO wurde dahingehend geändert, daß belegte Hündinnen erst nach 21 Tagen ab Belegung nicht mehr an Prüfungen starten dürfen :-)

Besser als vorher zumindest...


Quelle: Homepage des SV
"Neuer Beschluss des VDH Vorstands, alle Prüfungsordnungen betreffend (02/11)

Überarbeitung des Beschlusses aus 2010, gültig ab 01.01.2011

der VDH-Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 28./29. Januar 2011 erneut mit der o.a. Thematik befasst und mit Datum 14.02.2011 folgende Überarbeitung veröffentlicht:

Der seinerzeitige Beschluss aus der Vorstandssitzung am 18. Juni 2010 wurde wie folgt abgeändert:

Der Vorstand beschließt:

Nicht zugelassen sind Hündinnen in der Zeitspanne 21 Tage nach dem Belegen (Decktag) bis drei Monate nach dem Werfen (Wurftag).

In der Zeitspanne nach obiger Definition gilt ein Zulassungsverbot der Mutterhündin zu Prüfungen."



http://www.schaeferhunde.de/site/


- Manni - 15-02-2011

mein spontaner Gedanke:
1) weiß der VDH-Vorstand überhaupt noch, was er beschließt??? Kaum ist die neue Regelung in Kraft getreten, wird sie geändert. Hätte man dies nicht früher erledigen können?
2) wieso kann ein Vorstand so etwas beschließen und damit in eine bestehende Prüfungsordnung eingreifen?

Manni