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Zugang VPG
#11
doch es hängt mit dem Gesetz zusammen, also ich meine es ist so:

Wenn man noch nie einen 20/40 Hund geführt (egal ob privat oder in Ausbildung) hat muß man den Sachkundenachweis machen, ob auf einer Prüfung im Hundeverein oder bei einem Sachverständigen z.B. Tierarzt.

Die Hundeverbände bieten diese Möglichkeit kostengünstiger an als Sachverständige. Aber die Hundeverbände sind keine Kontrollinstanz.

Auf einer Prüfung muß sich der LR auf den PL verlassen und dieser kennt entweder seine HF oder auch er vertraut diesen, dass sie sich "Gesetzestreu" verhalten.

Würde das Ordnungsamt an einem Prüfungstag mal einen Checkab machen, sollte der SKN besser vorliegen, ist jemand dabei der die Sachkunde nicht nachweisen kann, wird es wohl eine Ordnungswiedrigkeit sein.

Das gleiche gilt für ungeschippte Hunde.
LG
Nora
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#12
Danke Nora

Das mit dem Gesetz ist eine GAAANZ andere Kiste

Mir und hier geht es nur darum, ob jemand der bisher keine BH geführt hat, der einen Hund mit bestandener BH hat, eine VPG Prüfung führen kann.
Also nochmal
HF hat SK - Nachweiss zur BH
ABER keine praktische BH mit Hund gelaufen.

1. Kann dieser HF eine VPG führen.?
2. Kann ein HF einen 3 er Hund sogar ohne SK führen, da der SK ja laut AZG NUR für BH gefordert ist??

Die 20/40 Regelung gilt nicht in ganz Deutschland.
Hier wo ich lebe, kann ich einen 60/100 Hund ohne SK führen.
Also es geht nicht um ein Gesetz in dem Sinn, sondern lediglich um die Zulassung zu einer Prüfung.

India
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
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#13
Also ich kenne es nur so, dass man die SK braucht, sobald man einen Hund führen will. Dabei spielt es keine Rolle in welcher Prüfungsstufe er führt. SK müssen alle machen, die nach dem 1.1.04 in einem VDH angeschlossenen Verein eingetreten ist. Alle HF die vorher schon in so einem Verein waren, gelten als sachkundig. Wenn der besagte HF also die SK hat, dann kann er auch eine SchH3 führen, selbst wenn er noch nie eine BH geführt hat.

Im Leitfaden ist es etwas unglücklich ausgedrückt und müßte eigentlich heißen, dass die SK ab der BH nachzuweisen ist. Damit würde es dann auch keine Verwirrung geben.

Gruß Babylon
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#14
SV-Heft Juli, Seite 386:
Zitat:Aus der AZG-Sitzung vom 2.3.2007:
Von der AZG wurde einstimmig festgelegt, dass die Zulassungsbestimmungen zu termingeschützten Prüfungen mit Wirksamkeit ab 1.1.2008 wie folgt zu ergänzen sind:

Zugelassen sind alle HF, die den Nachweis erbringen, bereits in einer von einem prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsverband (AZG-Mitgliedsverein) durchgeführten termingeschützten Veranstaltung selbst eine BH abgelegt zu haben. Fehlt ein derartiger nNachweis, hat der HF vor Eintritt in eine Prüfung eine komplette BH abzulegen, unabhängig davon, ob der vorzustellende Hund bereits mit einem anderen HF eine BH erfolgreich ablegt.
..."
Tippfehler dürft Ihr behalten!


Ich denke, hiermit ist alles gesagt!!!
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#15
Na das ist ja mal eine richtig konkrete Aussage.

Gruß Babylon
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#16
Und hier wieder etwas zum Thema Klarheit in der AZG (gelesen heute auf der Hompage des SV)

:ls: :ls: :ls:

Wichtige Information des Vorsitzenden der AZG



Der Beschluss der AZG vom 2. März 2007 (veröffentlicht in der Ausgabe der SV-Zeitung Juli 2007), wonach ab 1.1.2008 zu termingeschützten Prüfungen nur noch Hundeführer zugelassen sind, die den Nachweis erbringen, bereits bei einem prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsverband (AZG-Verein) selbst eine Begleithundprüfung abgelegt zu haben, wird zunächst ausgesetzt, bis entsprechende nähere Auslegungen / Veröffentlichungen durch die AZG erfolgen.
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