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IGP-V
#1
Hallo zusammen!

Ich will es kurz machen....

Frage 1: Hund besitzt IGP 1. Darf der Hund in der IGP-V starten? Ist die IGP-V eine reine Zusatzprüfung, vergleichbar mit UPr, FPr, etc.? Oder reiht sie sich in ihrer Wertigkeit (Vergabe AKZ) vor der IGP 1 ein, und es gilt der Grundsatz: "Der Hund muss immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt werden,..." (PO, S.7)

Frage 2: Trifft der Grundsatz: "Der Hund muss immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt werden,..." (PO, S.7) auch auf die Zusatzprüfungen UPr, FPr, etc. zu, oder nur auf Prüfungen mit anerkannten Ausbildungskennzeichen? Bsp.: Hund hat IGP 1. Beim einer nächsten Prüfung nimmt er mit einer SPr 3 teil. Darf er bei einer darauf folgenden Prüfung dann in der SPr 2 starten?

... bitte keine "ich glaube"-Antworten


Vielen Dank für Eure Zeit, ich wünsche ein schönes Wochenende!
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#2
Hallo,

lies den von Dir zitierten Satz zu Ende. Auf Seite 7 steht:

"Der Hund muss immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt werden, ausgenommen wenn keine Reihung oder Qualifikation („Wiederholer“) mit der Prüfung verbunden ist."

Heißt übersetzt: Auf Wettkämpfen immer in der höchsten Prüfungsstufe, bei Vereinsprüfungen ist das völlig egal.

Viele Grüße

Sören
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#3
Hallo Sören,

vielen Dank für Deine Antwort.

Danke auch an das Forum, ich wünsche Euch allen ein schönes WE.
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