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Nein, das ist so nicht ganz richtig.
Wir hatten schon einen tauben Boxer auf dem Platz der mit Vibrationshalsband
ausgebildet wurde.
Ledeglich das verwenden von Stromreizgeräten ist verboten.
Gruß Kerstin
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moin kerstin 75,
in der gruppe, in der ich seinerzeit mitglied war, war das vibrationsgerät einer atrappe für das erg gleichgestellt..., und dies vilelleicht nur erweitertes gruppenrecht?! das ist jetzt gut 4 jahre her.
oder aber in bezug auf nachweislich taube boxer gibt es inzwischen eine sonderregelung.
ich würd mich da auf jeden fall nochmal informieren...
gruß
Schön mal vor der eigenen Tür kehren...
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Wie gesagt mit dem Vibrationshalsband habe
ich bisher nur diesen einen Boxer gesehen.
Ansonsten hier mal ein Ausschnitt unserer Ausbildeordnung
Verbot von Elektroreizgeräten
Einer Empfehlung des AZG folgend untersagt der BK die Verwendung sämtlicher Elektroreizgeräte,
Duldung der Verwendung in allen Einschaltstufen und das Anlegen von Elektroreizgeräten
inklusive sogenannter Attrappen am Hund auf den Übungsplätzen des BK, den Unter-bzw. zwischengemieteten Plätzen
und in unmittelbarer Nähe von Übungsplätzen des BK sowie im Rahmen von Ausbildemaßnahmen
im Umfeld von Ausscheidungen, Siegerprüfungen und Meisterschaften.
Ein Verstoßgegen dieses Verbotzieht ein Vereinsstrafverfahren nach sich
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moin detko,
auf den bk-plätzen ist meines wissens sogar der gebrauch von reinen vibrationshalsungen verboten. selbst dann, wenn der hund nachweislich taub ist...
Danke Tinka