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Hundesteuer oder Befreiung? Umfrage!!!
#31
Wenn ich das so lese sind wir ja noch gut dabei. Bei uns kostet der 1. Hund 40.- € und der 2. Hund 45.-€, ermäßigt gibts nur ein zuchtfähiges Päärchen. Was allerdings als selbiges anerkannt wird konnte mir bis dato. niemand aus der Gemeindeverwaltung erklären Huh

Lg

Kasi

P.S.: Ich persönlich finde die Reglung mit ermäßigung für BH-Prüfung gut - würde vll. mach einen nen anreiz geben sich mal mit der Erziehung ihres Hundes zu beschäftigen.
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#32
naja..bh-prüfung und bh-prüfung ist nicht das gleiche...

wieviel hunde machen denn aufm platz ne bh-prüfung und spielen draussen wilde sau...?

ich habe da leider viele beispiele vor meinen augen.. Sad

und mal ehrlich..den verkehrsteil,den so mancher lr abnimmt... naja..

betrifft aber nicht nur bh-hunde,sondern auch vpg-hunde.. :geist:
LG, Birgit und Chaotenrudel



Neid ist der Ärger über Mangel an Gelegenheit zur Schadenfreude...
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#33
Letztendlich geht es doch darum, daß einige Städte und Gemeinden es honorieren, wenn ein Hundehalter sich um die Ausbildung seines Vierbeiners kümmert. Wenn eine BH bestanden wird, besitzt ein Hund immer noch einen um Klassen besseren Ausbildungsstand als viele Hunde in unserer Gesellschaft, die überhaupt keine Erziehung genossen haben. Auch wenn der LR auf dem Platz ein Auge zudrückt oder der Verkehrsteil mal etwas lasch durchgezogen wird. Zudem sind Hunde, die eine BH ablegen, haftpflichtversichert, was ein großer Vorteil ist für Geschädigte, sollte der Hund mal einen Schaden verursachen (kann der Hundehalter nicht zahlen, bleibt der Geschädigte sonst auf seinen Kosten sitzen). Insofern ist es meiner Meinung nach berechtigt, solche Hunde steuerlich besser zu stellen als solche, für die nie ein Nachweis gebracht wird daß sie auch nur halbwegs auf ihren Namen hören. Auch wenn für uns das Bestehen einer BH kein großes Ding ist.

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#34
Guten Morgen

Ich wohne sehr ländlich in Nordfriesland.
In unserem Dorf zahlt man 21€ für den 1., 36€ für den 2. und 51€ für den 3.Hund. Für die sogenannten Listenhunde zahlt man den 6fachen Satz.
[size=12]Steuer[/size]ermäßigung
[size=12](1) [/size]Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von
[size=12]a) [/size]Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden;
[size=12]b) [/size]Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung
des Wachdienstes benötigt werden;
[size=12]c) [/size]abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden;
[size=12]d) [/size]Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-, oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten
Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
[size=12]e) [/size]Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwendet werden.
[size=12]§ 7[/size]
[size=12]Steuer[/size]befreiung
[size=12]Steuer[/size]befreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
[size=12]1. [/size]Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus
öffentlichen Mitteln bestritten werden;
[size=12]2. [/size]Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von
Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl;
[size=12]3. [/size]Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl;
[size=12]4. [/size]Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten werden;
[size=12]5. [/size]Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;
[size=12]6. [/size]Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße
gelassen werden;
[size=12]7. [/size]Blindenführhunden;
[size=12]8. [/size]Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von
der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.

[size=10]Leider ist es aufgrund der willkürliche Festlegung aber im nächsten Dorf innerhalb der selben Gemeinde schon wieder ganz anders.

Gruß Ramona

[/size]
[size=12]"Denken ist schwer, darum urteilen die meisten." Carl Gustav Jung [/size]
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#35
@antje:

das mag ohne zweifel für einige so stimmen..

aber hier,wo ich wohne,gibt es hunde mit bh oder vpg, die dürfen ausserhalb des platzes nur aufm eignen grundstück ohne leine laufen,weil sie sonst einen furz auf den hundeführer hören.

und es gibt hier hunde, die haben noch nie einen hundeplatz oder eine hundeschule betreten, die hören erste sahne...

also alles nicht so einfach.. und das hat mit augen-zudrücken oder laschem vt nicht viel zu tun.. Wink

aber froh wäre ich auch,wenn die ganze mühe und arbeit sich mal in sowas wie steuernachlass bezahlt machen würde...

aber da dass ja unter hobby läuft, werden die wenigsten kommunen da irgendwas ändern...
LG, Birgit und Chaotenrudel



Neid ist der Ärger über Mangel an Gelegenheit zur Schadenfreude...
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#36
Betreff: Antrag auf Änderung der Hundesteuersatzung der Großgemeinde ....... aus gewichtigem Grund


Begründung: Eine Hundesteuersatzung hat in der heutigen Zeit vorrangig den Zweck die Hundepopulation in einem Gebiet (Gemeinde) zu regulieren und das Zusammenleben der Bürger mit Hunden zu organisieren. Es ist noch nachvollziehbar, das man versucht durch eine Vervielfachung des Steuerbetrages bei Haltung von mehreren Hunden zu erreichen, dass die Bürger nur einen Hund, den im ländlichen Raum üblichen Haus- oder Wachhund halten und wilde Hundevermehrung zu sanktionieren.
Eine Hundesteuersatzung sollte allerdings nicht gegen ethisch-moralische Grundsätze des Zusammenlebens der Bürger verstoßen und auch nicht das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2 Abs.1 GG) durch massive finanzielle Sanktionierung der Hundesportler einschränken.

In § 5 Abs.2 „Allgemeine Steuerermäßigung“ der HStS wird auf Antrag eine Ermäßigung der Steuer um 50 % gewährt, für Hundehalter, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII empfangen, allerdings nur für einen Hund. - Was soll das? - Nehmen unsere Gemeindevertreter den ohnehin schon schuldlos schlechter gestellten Bürgern in unserer Gemeinde auch noch von ihrer geringen Unterstützung Geld weg in dem sie verlangen von der Hilfe zum Lebensunterhalt auch noch volle Hundesteuersteuer bezahlen, bloß weil diese Bürger ihren zweiten oder dritten Hund p.p. nicht einfach abschaffen können oder/und wollen?
Diese Forderung ist ethisch und moralisch verwerflich, man sollte hier fairer Weise eine generelle Ermäßigung für alle Hunde des Halters von mindestens 75% gewähren soweit diese zum Zeitpunkt des Eintritts der Unterstützung zum Lebensunterhalt schon in seinem Besitz waren.

Im Grundgesetz der BRD wird das Recht auf freie Entfaltung des Menschen geregelt (GG Art. 2 Abs.1) Kein Bürger der Gemeinde ............ wird in der Ausübung seines Sports, und/ oder seiner Hobbys oder seiner anderweitigen Freizeitgestaltung und/ oder seiner Lebensgestaltung gehindert oder gar bestraft - mit Ausnahme der Hundesportler.
Kein Sportler muss für seinen Sport oder sein „Sportgerät“ Steuern bezahlen, nur der Hundesportler.
Die Hundesteuersatzung unserer Gemeinde sieht zwar in skurriler Weise eine Steuerbefreiung für Hobbyschäfer vor (§4 Abs.3) aber in keiner Weise für nachweislich aktive Hundesportler.

Um eine höhere Steuergerechtigkeit und Konformität zu Grundgesetz der BRD zu erreichen sehen wir die Notwendigkeit einer Nachbesserung der Hundesteuersatzung in unserer Gemeinde.

Die Gemeinde ........... wäre damit bei weitem nicht die erste und auch nicht die einzige Gemeinde in der Steuerbefreiungen und/ oder Steuerermäßigung für aktive Hundesportler gewährt würden, oder schon seit langer Zeit gewährt werden. Viele Steuersatzungen beinhalten aus altem Bestand eine Steuerermäßigung für „Melde- Sanitäts- und Schutzhunde“. Allerdings hat sich in der Vergangenheit der Hundesport massiv verändert, es gibt heute keine Meldehunde und statt Sanitätshunden führen wir Rettungshunde. Schutzhunde gibt es immer noch, aber auch Agilityhunde und Obediencehunde. Seit einigen Jahren ist eine Begleithundeprüfung als Grundprüfung für alle Hundesportarten vorgeschrieben.

Im Anhang finden Sie eine kleine Auswahl von verschiedenen Städten und Gemeinden in denen Steuerbefreiungen und/ oder Ermäßigungen für Hundesportler gewährt werden.

Folgende Änderungen der betreffenden §§ in der Hundesteuersatzung der Gemeinde ............. werden hiermit nach Beratung und Diskussion unter Beachtung gesellschaftspolitischer Veränderungen sowie wirtschaftlich-finanzieller Aspekte der Gemeinde von den Hundesport betreibenden Bürgern der Gemeinde ............. vorgeschlagen:

....

nur mal so als Denkanstoß
Gruß Uwe
Gewalt beginnt dort, wo Wissen aufhört
und wo Verzweiflung ihren Anfang nimmt!
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#37
Hallo Birgit,

das mag ja alles so sein! Nur ist der Regelfall der, daß ein Hund, der eine BH erfolgreich abgelegt hat, von seinem Hundehalter besser im Griff gehalten werden kann als einer, der nie auch nur die Spur einer Ausbildung erlebt hat.

Zu den supergut hörenden Hunden von Leuten, die nicht auf einem Hundeplatz arbeiten: Die sollten dann kein Problem haben, eine BH, einen Team-Test oder eine vergleichbare Prüfung zu bestehen. Wenn sie denn in den Genuss einer Hundesteuervergünstigung kommen möchten. Dafür muß ein Hund doch lediglich die Kommandos Sitz und Platz beherrschen, so lange bis er abgeholt oder abgerufen wird. Und halbwegs bei Fuß laufen, mit und ohne Leine. Ich hab schon Hudnehalter gesehen, die vor der Prüfung lediglich das Schema mal laufen mußten, um in der BH zu wissen wo sie mit ihrem Hund so ungefähr hin müssen, und bei denen das mit dem Bestehen supergut geklappt hat.

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#38
Zitat:Das war aber 1996-1998, als ich in Lengenfeld unterm Stein wohnte, noch nicht so! Oder
@ Yorick: Nein, erst seit etwa 2000.
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#39
Hallo,

wir zahlen pro Hund etwa 25 Euro, ich müsste nachschauen.

Die Hälfte zahlen nur Jagdhunde. Wir wohnen in einem kleinem Dorf in Bayern.

LG Sabine
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#40
Hi, bei uns in der Gemeinde zahlen wir 72 Euro für den ersten Hund, das Doppelte für den zweiten und das Dreifache für den dritten usw.
Ein Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer für geprüfte Begleithunde wurde abgelehnt, da flächendeckend Robidogs vorgehalten werden und deren "Bewirtschaftung" nicht umsonst ist. Auch wenn die Hundesteuer keine Zweckbindung hat, wird doch gerne damit argumentiert. Wachhunde im Außenbereich und Rettungshunde mit RH1 sind steuerfrei.
Gruß Gaby
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