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Impfung bzw. Titerbestimmung
#11
Margit, was ist das für eine Verordnung, auf die Du Dich beziehst? Wo kommt die her, wie heisst die?


Bei Sportveranstaltungen gilt die PO und darin ist (leider) klar definiert, dass ausschließlich die gültige Tollwutimpfung zählt.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#12
vielleicht lege ich das ja falsch aus, es geht ja um einen gültigen Tollwutschutz und der ist gegeben wenn ein entsprechender Titernachweis vorliegt.
Das der Nachweis üblicherweise durch einen Impfeintrag im Impfpass nachgewiesen wird, schließt ja einen anderen Nachweis nicht aus.
Mir wäre es allerdings zu aufwendig zu jeder Veranstaltung einen aktuellen Titernachweis vorzulegen, deshalb ist der Impfpass sicher die gängige und die einfachere Regelung.
LG Margit
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#13
Guten Abend, der SV hat sehr allgemein geantwortet und ist nicht speziell auf meine Frage eingegangen... Die Antwort auf meine Frage:



D. Ruf,'Email vom SV schrieb:Bei neuen Teilnehmern am Übungsbetrieb sind die Ortsgruppen gehalten, stets ein Blick in den Impfpass zu werfen und diesen auf Vorhandensein eines aktuellen Impfschutzes zu kontrollieren, um sowohl den eigenen Hund als auch alle weiteren Trainingspartner bestmöglich zu schützen.

Welpen können zugunsten der Sozialisierung ab der Vollendung der 8. Lebenswoche zugelassen werden, sofern sie laut Heimtierausweis auf Seite 20 über die 5-fach Impfung gegen die Infektionskrankheiten Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Zwingerhusten und Leptospirose, in der Regel abgekürzt mit SHPPiL oder DAPPiL, verfügen.

Ab der 12. Woche sollten die jungen Hunde darüber hinaus auf Seite 10 des Heimtierausweises über eine Tollwutimpfung verfügen und auf Seite 20 eine Auffrischung der oben genannten 5-fach Impfung erhalten haben.

Bei älteren Hunden sollte die letztmalige Impfung längstens um den Zeitraum zurückliegen, die der Hersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt (im Heimtierausweis gekennzeichnet mit dem vollständigen Datum TT.MM.JJJJ unter „Gültig bis").

Ich hoffe wir konnten Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

D. Ruf
Wahrscheinlich will man darauf nicht eingehen oder man hat da sein Schema.
Margit M,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191406#post191406 schrieb:vielleicht lege ich das ja falsch aus, es geht ja um einen gültigen Tollwutschutz und der ist gegeben wenn ein entsprechender Titernachweis vorliegt.
Das der Nachweis üblicherweise durch einen Impfeintrag im Impfpass nachgewiesen wird, schließt ja einen anderen Nachweis nicht aus.
Mir wäre es allerdings zu aufwendig zu jeder Veranstaltung einen aktuellen Titernachweis vorzulegen, deshalb ist der Impfpass sicher die gängige und die einfachere Regelung.
Hallo Margit, eine Titerbestimmung läuft ja auch nicht gleich ab, je nach Konzentration, kann man eine Aussage darüber treffen. Man kennt es ja in der Humanmedizin, da wird beispielsweise bei Hepatitis, immer erst der Titer bestimmt und dann der Bedarf an einer Auffrischung geprüft. Wenn kein Bedarf ist, hält diese ja auch ein paar Jahre.

Am Ende sind „wir“ wahrscheinlich einfach noch nicht so weit und halten uns an die Vorgaben, weil es ja schon immer so gemacht wurde. Man wird sehen was die Zeit bringt.

Vielen Dank für die Antworten, meine Fragen sind soweit beantwortet. :hallo:
""Bei uns gilt nicht der Schönste, sondern der Tüchtigste.
Dieser Tüchtigste ist, recht verstanden, dann aber auch der Schönste,
weil jede Leistung verbürgende Zweckmäßigkeit in ihrer Vollkommenheit ist schön.""
*** v. Stephanitz 1928***
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#14
Margit M,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191406#post191406 schrieb:vielleicht lege ich das ja falsch aus, es geht ja um einen gültigen Tollwutschutz und der ist gegeben wenn ein entsprechender Titernachweis vorliegt.
Das der Nachweis üblicherweise durch einen Impfeintrag im Impfpass nachgewiesen wird, schließt ja einen anderen Nachweis nicht aus.
Ja, legst Du, die PO ist verbindlich, und da steht Tollwutimpfung und nicht Tollwutschutz.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#15
HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191399#post191399 schrieb:Der Hund muss eine durch einen Impfausweis nachgewiesen, gültige Tollwutimpfung haben.
Margit M,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191406#post191406 schrieb:vielleicht lege ich das ja falsch aus, es geht ja um einen gültigen Tollwutschutz
Das ist so ein Problem unserer Zeit, jeder biegt sich die Dinge nach seinem Gusto zurecht.
Was ist eigentlich an der gültigen PO nicht zu verstehen ? Gemäß dem o.a Zitat steht in der PO - nachgewiesen Tollwutimpfung und nicht Tollwutschutz. Einfach mal dem Wortlaut folgen und die ganze Diskussion ist überflüssig wie ein Kropf
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#16
es ist ja nur die Frage, ob „die PO“ überhaupt diese Forderung stellen darf. In D gibt es keine Impfpflicht .
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#17
Colonia,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191409#post191409 schrieb:
HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191399#post191399 schrieb:Der Hund muss eine durch einen Impfausweis nachgewiesen, gültige Tollwutimpfung haben.
Margit M,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191406#post191406 schrieb:vielleicht lege ich das ja falsch aus, es geht ja um einen gültigen Tollwutschutz
Das ist so ein Problem unserer Zeit, jeder biegt sich die Dinge nach seinem Gusto zurecht.Was ist eigentlich an der gültigen PO nicht zu verstehen ? Gemäß dem o.a Zitat steht in der PO - nachgewiesen Tollwutimpfung und nicht Tollwutschutz. Einfach mal dem Wortlaut folgen und die ganze Diskussion ist überflüssig wie ein Kropf
Ganz so simplifiziert wie du sehe ich das nicht,

man muss ja auch nach der Bestimmung der Vorschrift handeln und ihr Zweck ist es, dass die Hunde vor Tollwut geschützt sind (in wie fern das in einem Land wie D sinnvoll ist, sei mal dahingestellt).

Nun kann ich einen Hund haben, der trotz erfülltem Impfschema keinen ausreichenden Titer entwickelt und damit nicht vor einer Tollwutinfektion geschützt ist. Dieser dürfte also nach PO an Prüfungen teilnehmen. Der Hund, der zwar das vorgeschriebene Impfschema des Impfstoffherstellers nicht erfüllt, aber dennoch über einen nachgewiesenen ausreichenden Titer verfügt, wird die Teilnahme untersagt.

Das kann ja nicht richtig sein. Das hat auch nichts mit Zurechtbiegen zu tun, sondern mit Hinterfragen der Sinnhaftigkeit. Nur weil etwas irgendwo durch irgendwen festgeschrieben wurde, hat es keinen vollumfänglichen Anspruch auf ewigwährende Richtigkeit. Ansonsten würde sich die Sonne noch immer um die Erde drehen und die Schöpfungsgeschichte bestand haben.
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#18
Dumbledore,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191410#post191410 schrieb:es ist ja nur die Frage, ob „die PO“ überhaupt diese Forderung stellen darf. In D gibt es keine Impfpflicht .
das entbindet Dich in diesem Fall doch nicht von den verbandsinternen Vorgaben. Klar, Du musst nicht impfen, Du musst aber auch keine Prüfung machen. Es besteht ja auch da keine Prüfungspflicht.
Bye Uwe
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#19
Colonia,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191409#post191409 schrieb:
HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191399#post191399 schrieb:Der Hund muss eine durch einen Impfausweis nachgewiesen, gültige Tollwutimpfung haben.
Margit M,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191406#post191406 schrieb:vielleicht lege ich das ja falsch aus, es geht ja um einen gültigen Tollwutschutz
Das ist so ein Problem unserer Zeit, jeder biegt sich die Dinge nach seinem Gusto zurecht.Was ist eigentlich an der gültigen PO nicht zu verstehen ? Gemäß dem o.a Zitat steht in der PO - nachgewiesen Tollwutimpfung und nicht Tollwutschutz. Einfach mal dem Wortlaut folgen und die ganze Diskussion ist überflüssig wie ein Kropf
wo liegt da dein Problem :peace:
Ich habe viele Prüfungen als Prüfungsleiter fungiert und mir hätte ein Titernachweis als Dokument gereicht und wenn das Ordnungsamt die Prüfung kontrolliert hätte, denen auch. Die Prüfungsordnung ist denen nämlich völlig Latte denen geht es um den geforderten Tollwutschutz.
Ich hätte allerdings einen aktuellen sehen wollen, weil ich als Laie nicht weiß, wie lange die Werte beständig sind.
Beim Impfpass kann ja jeder nachlesen wann die nächste Impfung fällig wird.

Aber hat sich ja jetzt für den Themenersteller erledigt und gut ist
LG Margit
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#20
Dumbledore,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191410#post191410 schrieb:es ist ja nur die Frage, ob „die PO“ überhaupt diese Forderung stellen darf. In D gibt es keine Impfpflicht .
In D muss es auch keine Impfpflicht geben. Es reicht, wenn es eine Impfpflicht in der PO gibt. Du unterwirfst Dich dieser ja schließlich freiwillig.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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