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HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191419#post191419 schrieb:Es gibt ja nun leider Hunde die aufgrund verschiedener Gründe nicht (mehr) geimpft werden können. Warum sollte man diesen den Zugang zu Prüfungen verwehren, solange nachgewiesener Schutz besteht?
Weil es in der Prüfungsordnung steht. Und solange das da so steht, nehmen solche Hunde bei korrekter Arbeit des PL halt nicht an einer Prüfung teil.
Ich persönlich würde aber jedes Engagement unterstützen, die IPO dementsprechend ändern zu lassen und die Titerbestimmung alternativ zuzulassen. Dann könnte ich meinem Hund das sinnlose Wiederholungsimpfen alle 3 Jahre auch ersparen.
Gruß Bettina
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In Deutschland ist es so dass die Veterinärämter zuständig sind für Vorgaben bezüglich der Ausrichtung von Veranstaltungen mit Tieren. Egal ob sich das um Hundeprüfungen/-ausstellungen handelt, Reitturniere, Kaninchenausstellungen oder sonst etwas. Und die schreiben für Veranstaltungen mit Hunden i.d.R. vor dass alle teilnehmenden Hunde über eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern in denen jede einzelne Prüfung im Vorfeld beim VetAmt angemeldet werden musste. Irgendwann hat zumindest unser VetAmt den Hundevereinen gegenüber eine allgemeine Genehmigung erteilt lt. der aber weiterhin die Verpflichtung besteht dass teilnehmende Hunde eine gültige Tollwutschutzimpfung haben. Nur müssen wir nicht mehr jede einzelne Prüfung im Vorfeld beim VetAmt anmelden.
In die PO aufgenommen wurde die Pflicht einer gültigen Tollwutschutzimpfung ja erst vor relativ kurzem. Vorher stand da etwas von behördlich angeordneten Impfungen. Durch den Wortlaut der PO ist das jetzt "doppeltgemoppelt" (da die VetÄmter es i.d.R. ja eh vorgeben). Und mit einer Titerbestimmung wird man diesbezüglich nicht weit kommen, da zumindest in der PO steht "Impfung" (mit einem einzelnen AmtsVet hätte man vielleicht darüber diskutieren können).
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HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191421#post191421 schrieb:Impfstoffunverträglichkeit zum Beispiel durch Allergische Reaktion auf Konservierungsmittel
In so einem Fall kann auf einen Impfstoff ohne solche Zusatzmittel zurückgegriffen werden. Es gibt einen solchen für Katzen, der im Fall einer entsprechenden Allergie vom Tierarzt umgewidmet werden darf.
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