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Trainingsplatz mindestgrösse ??????
#1
Weiss jemand wie gross ein platz mindestens
sein muss um ipo prüfungen ausrichten zu können ?
Konnte dazu keine klaren Angaben finden.
Oder unter welchen Umständen kann ein Richter den platz für nicht geeignet erklären.
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#2
na da kann Dir, Maliman, geholfen werden ^^
Das steht geschrieben im Leitfaden für die internationalen Gebrauchshundprüfungenund die internationale Fährtenhundprüfung der FCI. Gültig ab 2012. Ab Seite 123 – 126 sind alle nötige Größen und Längen zur IPO1-IPO3 beschrieben/vorgegeben.

mfg Chris

Nachzulesen hier: http://www.vdh.de/fileadmin/media/ueber/downloads/hundesport/55-2011-annex-de.pdf
"Alle klugen Menschen wissen, dass die Wahrheit nicht die Hauptspeise ist,
sondern nur ein Gewürz dazu"
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#3
Allerdings findet man keine mindestgrösse des Platzes.
Heisst das in jedem "garten" prüfungen stattfinden können in dem man mit den schrittzahlen hinkommt ?

MfG Alex ;-)
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#4
Vorschriften für "prüfungsgeeignete Hundeplätze" ?

Hatten wir 2009 schon mal !
Könnte Dich interessieren ??

LG

Isa
Wenn Du lachst, lacht die ganze Welt mit Dir, wenn Du weinst, weinst Du allein.
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#5
Ja klar . Dankeschön

MfG Alex
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#6
Was im Thema von 2009 steht lässt auch keine klare Schlussfolgerung zu.
Mindestgrösse vielleicht ja ,vielleicht Nein.
Wenn ja, interessiert es keinen Hauptsache Schritte werden eingehalten.
Glaube ich komme nicht drumherum an der Quelle nachzufragen. Da bin ich mal gespannt ob die selber was wissen.
Trotzdem vielen Dank für alle Antworten.

MfG Alex
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#7
Es ist ja die Frage, wer überhaupt die Quelle ist Wink
wenn Du ein Ergebnis hast, berichte bitte
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen
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#8
Da steht aber ganz klar Meter und nicht Schritt.
Es wird wohl kaum ein Richter nachmessen, ob für die IPO 3 genau 30x50 m vorhanden sind oder "Nur" 28 x 49 m.
Es muss einfach von der Optik passen und einigermassen an die Masse drankommen.
LG Sabine

Jeder Tag ohne Hund ist ein schlechter Tag.
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#9
In welchem Regelwerk oder Bestimmungen stehen denn bitte meterangaben zur platzgrösse ?
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#10
Die Größe ergibt sich doch aus der PO, wenn man PO gerecht vorführen kann, ist der Platz groß genug, kann man es nicht, ist er zu klein. Ich glaube es gibt lediglich für Ausscheidungsprüfungen genauere Vorgaben. Das bezieht sich aber eher auf die Aufstellung / Abstände der Verstecke zum revieren.
LG
Nora
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