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verlorenes Frostfleischpaket
#11
India, meines Wissens nach eben nicht! Diese Konditionen regeln nur, wer die KOSTEN zu tragen hat. Gefahrenübergang hat damit nix zu tun!
Sprich: Ab Werk = Käufer zahlt Versand,
Frei Haus = Lieferant zahlt Versand.
Die Gefahr geht trotzdem bei Verlassen des Gebäudes auf den Käufer über.

Wird halt in der Realität sehr selten so gehandhabt, da meist die Ware über das Transportunternehmen (DHL, DPD...) versichert ist.
"Wenn ich meinen Hund so dressiere, dass er über einen See fliegen kann, dann gibt es sicher ein paar Neider, die das Tier für wasserscheu halten..."
http://www.pike-bueltenstiege.de
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#12
Ich rufe mal bei der Verbraucherzentrale an. Ich will es jetzt einfach wissen, auch wenn das natürlich ebenfalls wieder Geld kostet.

Ich verstehe schon, dass der Lieferant ja im Grunde genommen "nichts dafür" kann, weil DPD das Paket ja einfach nicht zugestellt hat , aber das der Käufer dann das gesamte Risiko trägt bei Verlust oder Beschädigung finde ich unglaublich, egal um welchen Betrag es sich handelt.

Yoahoo hat recht, kundenfreundlich ist das nicht, zumal ich dort das erste mal bestellt habe und das natürlich im Bekanntenkreis auch erzähle. Neue Kunden bei meinen Bekannten wird das Geschäft jedenfalls keine haben.

Habe mir jedenfalls geschworen, nie wieder etwas zu bestellen, was im Voraus zu bezahlen ist, es sei denn über PayPal.
Conny, Acanto und Mrs. Twixel für immer im Herzen!!
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#13
Picci, finde das auch nicht sehr kulant. Wollte damit auch nicht andeuten, dass ich die Regelung in Deinem Fall gut finde. Ist halt gesetzlich so geregelt. In der Realität aber sehr selten...wie gesagt entweder ist der Verkäufer kulant oder das Risiko ist über das Transportunternehmen abgedeckt (meist ist der Preis für den Versand ja nicht nur der Versand sondern eben auch die Versicherung der Ware, die man bezahlt.)

Um AGB würde ich nicht ganz so viel geben...AGB, die nachweislich den Verbraucher benachteiligen, für ihn unzumutbar oder überraschend sind, sind laut Gesetz unwirksam! Selbst wenn sie Vertragsbestandteil geworden sind (sprich, wenn Du zugestimmt hast).
"Wenn ich meinen Hund so dressiere, dass er über einen See fliegen kann, dann gibt es sicher ein paar Neider, die das Tier für wasserscheu halten..."
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#14
Ah ok. Danke das ist sehr interessant mit den AGB. Das weiß ein Normalo wie ich eben einfach nicht. Dachte, wenn man AGB´s zustimmt, hat man im Bedarfsfall immer das Nachsehen. DPD zieht sich ja ebenfalls auf seine AGB zurück.

DPD: Ihr Versender hat über uns Frostfleisch versendet. Da dies somit verderbliche Ware ist, ist der Versand gemäß unseren AGB‘s als Transportgut ausgeschlossen.
Hierzu wurde bereits bei Vertragsabschluss der Absender ausführlich informiert, sodass dieser sich dessen bewusst ist, dass Frostfleisch eigentlich nicht über unseren Service versendet werden darf.
Zusätzlich wurde das Paket über unseren Standardtransport versendet, bei dem lediglich Regel-Laufzeiten angegeben werden. Hier wird die Zustellung in der Regel mit 1 – 2 Werktagen angegeben, allerdings handelt es sich hierbei nicht um Garantie-Laufzeiten. Für wichtige Fälle ist es daher sinnvoll einen Expressversand zu beauftragen.

Herr ... der Versender, hat dennoch zu Ihrem Paket um eine Kulanzlösung gebeten, da die Zustellung leider nicht korrekt verlief.
Seinem Wunsch sind wir nachgekommen und haben hier daher 30,00 Euro pauschal für die entstandenen Unannehmlichkeiten angeboten.
Dieses Angebot hat aber so gesehen keinerlei Bezug auf den tatsächlichen Warenwert, da es sich ja um Ausschlussware laut unserer AGB’s gehandelt hat und wir somit keinerlei Haftung bei Schaden übernehmen.

Tja 30,-- und der Rest????
Conny, Acanto und Mrs. Twixel für immer im Herzen!!
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#15
Ich bin leider auch kein Anwalt...aber Du hast ja gesagt, Expressversand konntest Du nicht auswählen, richtig? Damit war dir der Weg ja schonmal verwehrt. Und ein Annahmeverzug liegt auch nicht vor, da ja gar kein Zustellversuch unternommen wurde, wenn ich Dich richtig verstanden hab?

Wenn Du magst, schick mir mal per PN die Internetseite des Händlers...weil faktisch hat er Dir ja den "Versendungskauf" angeboten, da könnte die Haftung und der Gefahrenübergang ja wieder ein anderer sein. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass hier der Käufer der "Dumme" ist.

Bei AGB ist es tatsächlich wie ich geschrieben habe... Das ist nur bei Geschäften unter Kaufleuten anders geregelt. Allerdings entscheidet dann im Zweifel ein Gericht, ob die Klausel unwirksam, da unzumutbar oder überraschend war...
"Wenn ich meinen Hund so dressiere, dass er über einen See fliegen kann, dann gibt es sicher ein paar Neider, die das Tier für wasserscheu halten..."
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#16
Grundsätzlich ist das sehr ärgerlich. Man sieht an der ganzen Sache, dass auch der "Barf"-Markt heiß umkämpft ist. Und hier genau wie bei anderen Futterherstellern "gemogelt" wird.

Ich stehe dem Barfen wenig positiv gegenüber. Aber das ist ja jedem seine Sache. Trotzdem hole ich Fleisch als "Zubrot". Und ich muss sagen, da fahre ich am Schlachthof gut und günstig und die Qualität ist gleich nachvollziehbar. Der Amtsveterinär sitzt dort auch.

Gibt es denn keine Bezugsquellen, die Du Dir selbst erschließen kannst. Denn - abgesehen vom rechtlichen - wer mit dem Versand trickst, um kostengünstig anzubieten, der trickst vielleicht auch bei der Fleischbeschaffung.
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#17
Hallo Picci,
Sollte die Firma mit 'P' anfangen - da ging auch einmal ein Paket verloren (Weihnachtszeit), doch es wurde mir ersetzt.
Womit ich sehr gute Erfahrung gemacht habe ist 'Tierhotel'. Das Fleisch riecht auch nicht vergammelt, wie bei dem anderen Anbieter. Die Sendezeit dauert so ca. drei bis fünf Tage - es kommt darauf an, wenn bestellt wird.
Wenn Du möchtest, kannst Du ja einen Blick auf das dortige Angebot werfen.
Ansonsten wünsche ich Dir, dass Du Dein Geld zurückerhältst. Die Idee mit der Verbraucherzentrale ist nicht schlecht.
Trotzdem ein schönes Wochenende.
Mit freundlichem Gruß,
Kimmy
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#18
Nochmal: Gewerbliche Verkäufer tragen im Internetkauf IMMER das Versandrisiko. Ohne Wenn und Aber, ohne Schlupflöcher. Lest Euch dazu einfach einmal diese Zusammenfassung durch, dort sind auch sämtliche tangierte Rechtsvorschriften hinterlegt:

http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-t...dingungen/

Ich würde mir da den Spaß machen und einen Anwalt beauftragen. Die Kosten dafür muss der Händler dann auch noch zahlen.

Dumm war allerdings, die 30€ von DPD anzunehmen. Das könnte Ärger und Komplikationen geben.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#19
Hallo Bettina,

das ist ja hoch interessant mit den Verkaufsgütern und der rechtlichen Haftung.
Ich werde dem Versender diesen link jetzt letztmalig schicken und eine Ersatzlieferung oder Rückzahlung verlangen.
RA weiß nicht, dafür ist die Summe ja doch etwas sehr gering.
Ich habe die 30,-- Euro Kulanz von DPD bisher nicht akzeptiert. Das Geld hat DPD wohl aber bereits an den Versender bezahlt weil das der Geschäftspartner war.
Mal sehen wie er sich jetzt verhält. Ich werde berichten und ggf. bei einer negativen Entscheidung seinerseits auch den Namen veröffentlichen.
Gruß Picci
Conny, Acanto und Mrs. Twixel für immer im Herzen!!
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#20
Vorab - wir ersetzen Pakete für unsere Kunden, wenn sie verloren gehen - aber ich möchte dazu trotzdem mal was sagen.

Es handelt sich um schnell verderbliche Ware, die zudem im Normalfall sehr aufwändig verpackt sein muss. Optimal ist ein Expressversand, der allerdings erheblich teurer ist als ein normales Paket. Dazu kommt, dass ALLE Paketdienste - von DHL bis UPS - bei verderblicher Ware keine Garantien übernehmen. Selbst bei grobem Verschulden (Fahrer fährt beim Kunden einfach vorbei) wird dies abgelehnt. Sie nehmen allerdings die Aufträge und das Geld gern an...
Dazu kommt, dass der Großteil der Kunden nicht bereit ist, für den Versand zu bezahlen, obwohl dies Kosten sind, die objektiv anfallen. Da ist zunächst die, zumindest bei uns, kosten- und zeitaufwändige Verpackung. Und dann natürlich noch der Paketdienst selbst. Und dann soll natürlich die Ware bitte sehr auch möglichst wenig bis nichts kosten.
Jeder (wir ja oft genug auch) schimpft über die Paketdienste, die tatsächlich sehr unzuverlässig arbeiten. In allen Medien wird kritisiert, dass die Fahrer so schlecht bezahlt werden (was deren Arbeitsmoral natürlich nicht fördert, verständlicherweise). Und jeder stößt in dies Horn, Unzufriedenheit ist ja Programm, aber keiner fragt sich, ob er nicht mit seiner Forderung nach kostenfreiem Versand erheblich zu dieser Situation beiträgt!

Tatsächlich kostet Qualität Geld. Und - eigentlich - kosten auch Garantien Geld! Wir verlieren in regelmäßigen Abständen Pakete, letztens sogar zwei bei einem Kunden (also die Erstsendung UND den Ersatz), weil die Paketfahrer einfach mal eine Adresse nicht anfahren. In diesem einen Fall haben wir also DREI Pakete geschickt und eines bezahlt bekommen.
So etwas kann sich niemand auf Dauer leisten und darum nehmen wir auch Versandgebühren. Wir wollen nämlich unsere Arbeit auch bezahlt bekommen. Ich finde das nur fair und das hat nichts mit Ausbeutung, Mogeln oder sonst was zu tun. Hierzulande trägt der Verbraucher doch so gut wie gar kein Risiko. Für seinen Komfort bezahlen gewöhnlich andere (wie die Paketfahrer mit ihren wirklich bedenklichen Arbeitsbedingungen). Ich fände es absolut in Ordnung, wenn der Kunde bei einem Normalversand einen Teil des Risikos mittragen würde und eine Rundherumsorglosgarantie nur beim Expressversand gelten würde. Aber die meisten wollen die höheren Kosten für Express nicht tragen. Dabei könnte man den Paketdienst dann nämlich haftbar machen, weil er seinen Teil der Vereinbarung schlicht nicht eingehalten hat.
Vielleicht sollte der ein oder andere mal überlegen, was es bedeutet, wenn er tiefgefrorene Ware bestellt... Das Fleisch selbst (Topqualität natürlich bitte!), zerkleinern, verpacken, einfrieren, Paketmaterial, Paket packen, Transport zum Kunden - und das alles zu einem Kilopreis möglichst unter 1,50 Euro und selbstverständlich versandkostenfrei??? Wie um alles in der Welt soll das gehen?????

Just my 2 Cents...

LG

Bine

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