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verlorenes Frostfleischpaket
#1
Wer hat mit einer solchen Situation Erfahrung?

Frostfleisch bestellt im Internet und sofort bezahlt.
Paket geht auf die Reise, kommt aber beim Empfänger nicht an. Ware verdirbt, Paket wird vernichtet.

Der Absender hat in seinen AGB versehen, dass er für verlorene, verdorbene oder abhanden gekommene Ware nicht haftet, der Paketdienst (in diesem Fall DPD) teilt bei der Aufgabe des Paketes dem Absender mit, dass für eine zeitnahe und einwandfreie Lieferung der Frostware keine Haftung übernommen wird.

Das ist ja super. Alle sind raus und der Käufer hat das Nachsehen?

Würde mich mal interessieren, wie andere Versandhändler das so handhaben bzw. wie Kulant diese sich in einem solchen Fall verhalten.

Gruß Picci
Conny, Acanto und Mrs. Twixel für immer im Herzen!!
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#2
Wie hast du denn bestellt? Als Normalversand od. per Express? Kann man sich bei manchen Lieferanten aussuchen.
Soweit ich weiß ist nur bei Express eine Garantie dabei.
Jedenfalls habe ich immer so bestellt und mit DPD nie Probleme gehabt. Selbst die Sendungsverfolgung im Internet war sehr zuverlässig.

Gruß, Andres
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#3
Das konnte man nur als Normalversand bestellen. Es gab keine Wahlmöglichkeit.
DPD sagt, "eigentlich" hätte die Ware so nicht verschickt werden dürfen, das haben sie dem Versender auch gesagt, haben es aber dennoch angenommen und dafür ja auch Geld kassiert. Die haben aber nicht EINEN Zustellversuch unternommen, bis die Ware verdorben war. Auf Nachforschung am tag der eigentlichen Zustellung habe ich um 17:00 mit einem DPD Mitarbeiter telefoniert und auf das Problem aufmerksam gemacht. Nach Überprüfung des Fahrzeugs stellte man fest, dass sich mein Paket gar nicht in dem Fahrzeug befand. Dann war es plötzlich ganz verschollen . Und nun haftet niemand für den Schaden. Also irgendwie habe ich da ein anderes Rechtsbewusstsein.
Ich bestelle bei mehreren Händlern Fleisch, hatte auch bisher mit der Lieferung nie Probleme und nun das.
Ach, DPD hat 30,-- Euro Kulanz angeboten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Auf den restlichen 40,-- bleibe ich aber sitzen.
Schon irgendwie komisch.....
Conny, Acanto und Mrs. Twixel für immer im Herzen!!
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#4
Picci,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/24803-verlorenes-Frostfleischpaket/?postID=166556#post166556 schrieb:Der Absender hat in seinen AGB versehen, dass er für verlorene, verdorbene oder abhanden gekommene Ware nicht haftet, der Paketdienst (in diesem Fall DPD) teilt bei der Aufgabe des Paketes dem Absender mit, dass für eine zeitnahe und einwandfreie Lieferung der Frostware keine Haftung übernommen wird.

JEDER gewerbliche Händler haftet für die Ware bis diese beim Kunden angekommen ist. Wenn diese also auf dem Versandweg verloren geht, MUSS der Händler diese ersetzen.

Das kann er nicht einfach durch AGB ausschliessen, das ist rechtlich nicht möglich.

Also rück ihm auf den Pelz. Ware neu schicken oder Geld zurück erstatten.
Bei Abbuchung ggf. zurückbuchen lassen und bei Paypalzahlung Paypal einschalten.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#5
Hey Bettina,
das habe ich schon versucht. Geld zurück oder neue Ware, zumal DPD ja schon 30,-- erstattet hat, er somit also nur einen geringen Verlust macht, da er ja seine Ware sicherlich ansonsten mit Gewinn verkauft. Der stellt sich aber stur und zieht sich auf seine AGB zurück. Ich sehe das genauso wie du. Was habe ich jetzt noch für eine Möglichkeit?
Das ganz ist so leidig, finde es aber echt unmöglich das jetzt einfach so hinzunehmen.
Leider habe ich nicht per PayPal bezahlt, sonst wäre das ja einfach, sondern den Betrag überwiesen.
Conny, Acanto und Mrs. Twixel für immer im Herzen!!
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#6
Moin

wie hast Du denn bestellt??

Frei Haus ?? oder frei Werk.

Beziehungsweise was steht in den AGB.
Es gibt hier verschiedene Klauseln, die mit dem Gefahrenübergang für die Ware zu tun haben.
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
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#7
Übers Internet bestellt, am selben Tag per online Banking bezahlt, als Geld beim Verkäufer gebucht wurde, Paket losgeschickt.
Hier mal der Auszug aus den AGB des Händlers, dessen Namen ich hier noch nicht nennen möchte. Angeblich machen andere Händler das genauso.

5.5. Wegen der leichten Verderblichkeit der tiefgefrorenen Produkte ist die Paketannahme in jedem Fall bei erster Zustellung sicherzustellen. Sollte diese persönliche Annahme nicht möglich sein, kann bei der Bestellung eine abweichende Lieferadresse angegeben oder auf Ihre Gefahr gegenüber DPD eine Abstellgenehmigung erteilt werden. Dabei ist zu bedenken, dass der Normalversand bis zu drei Werktage dauern kann. Sollte es durch widrige Umstände zu einer Laufzeitverlängerung und damit verbunden einer Minderung des Warenwertes kommen, übernimmt .... keinerlei Garantie. Lediglich durch die Auswahl von Expressversand wird eine Paketlaufzeit von bis zu 24 Stunden garantiert.
Conny, Acanto und Mrs. Twixel für immer im Herzen!!
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#8
Nun ja

das ist die eine Seite der Geschichte,

Also wenn das Zeug verdorben bei dir angekommen wäre ......wäre es erstmal DEIN Problem

Der Auszug aus den AGB sagt aber nichts über die Lieferbedingungen ..insbesondere .....ab wann Du die Verantwortung oder das Risiko trägst.

Und wie lange und bis wohin der Lieferant
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
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#9
Laut Gesetz sind Warenschulden erstmal "Holschulden". Das bedeutet, dass es eben nicht so ist wie Bettina sagt...sobald die Ware das Haus des Lieferanten verlässt, geht die "Gefahr" auf den Käufer über, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Das hat meines Wissens nach auch nichts mit "Frei Haus" oder "Ab Werk" zu tun. Hier geht es nicht um den Gefahrenübergang sondern nur darum, wer die Versandkosten trägt.
Normalerweise haften die Lieferanten dann aus Kulanz trotzdem, wenn etwas abhanden kommt bzw. es ist entsprechend beim Paketdienst versichert. Gesetzlich dürfte das also so stimmen, was der Händler macht...besonders kundenfreundlich ist das allerdings nicht.
"Wenn ich meinen Hund so dressiere, dass er über einen See fliegen kann, dann gibt es sicher ein paar Neider, die das Tier für wasserscheu halten..."
http://www.pike-bueltenstiege.de
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#10
Da hast Du schon Recht Yahoo
Aber wenn es in den Lieferbedingungen diese Unterscheidungen gibt...also Ab Werk ...dann ist der Lieferant im Grunde verantwortlich bis die Ware das Werkstor hinter sich hat. Danach jemand anderes ...wer auch imer das sein sollte

Wenn es frei Haus geht ...ist der Lieferant bis zur Haustür des Kunden verantwortlich
Letztlich regelt das aber nicht wirklich die Haftungsfrage.
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
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