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Antje,'index.php?page=Thread&postID=147606#post147606' schrieb:In diesem Fall geht es doch aber direkt um von HD oder ED betroffene Hunde. Nicht darum, wie viele Nachkommen ein Hund bereits hat. Wer einen kranken Hund erwischt, für den ist es wurscht ob der von der Vaterseite aus 5 Geschwister hat, 50 oder 500.
Das ist wohl wahr, aber wenn es echte Zuchtwerte gäbe, wäre das Risiko, einen kranken Welpen zu erwischen deutlich geringer - sicher erst nach mehreren Generationen.
Die Verpflichtung, alle Röntgenaufnahmen einzureichen, müsste erst mal als solche formuliert und in die Zuchtordnung aufgenommen werden. Erst danach wäre ein Zuchtvergehen definiert, das dann sicherlich schwer zu kontrollieren ist, aber mit drastischen Vereinsstrafen belegbar wäre. Wenn die Vertragstierärzte auch dazu verpflichtet würden, keine Auskunft zu erteilen und alle Aufnahmen einzuschicken, wäre ein weiterer Schritt gegangen, um die Sicherheit der Zuchtwerte drastisch zu steigern.
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Und der nächste Schritt wäre dann ein Verbot, Welpen an Nichtmitglieder des Zuchtverbands zu verkaufen??? Oder wie gedenkst Du rechtlich an diese heran zu kommen mit irgendwelchen Klauseln in der Zuchtordnung? Die ja ausschließlich für Mitglieder gelten kann...
Und wie soll in unserem Rechtsstaat eine Regelung aussehen, lt. der ein Tierarzt seinem Auftraggeber (= in dem Fall dem Hundehalter) keine Auskünfte mehr erteilen darf?
Sorry, ich bin sehr froh in einem Land zu leben, in dem so etwas nicht funktioniert! Auch wenn ich persönlich für die Zuchtselektion gerne Daten hätte über einen komplett durchgeröngten Hundebestand. Aber das im Grundgesetz verankterte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist mir doch wichtiger. Dazu gehört für mich dass ich als Züchter selbst entscheiden kann wem ich einen meiner Welpen anvertraue, und mich nicht durch einen Zuchterverband (= eine Hobby-Vereinigung, also nix Staatliches/Rechtliches) darin reglementieren lassen möchte. Und dazu gehört auch dass ein Hundehalter selbst entscheiden kann, ob der für seinen Hund das Risiko einer Narkose und der Strahlenbelastung beim Röntgen ein geht oder nicht, und auch ob er Zusatzkosten für die Eintragung der Befunde bei einem Zuchtverband in Kauf nimmt.
In der DDR mag so Reglementierung möglich gewesen sein. Da waren aber auch andere Dinge möglich...
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Zitat:Die Verpflichtung, alle Röntgenaufnahmen einzureichen, müsste erst mal als solche formuliert und in die Zuchtordnung aufgenommen werden. Erst danach wäre ein Zuchtvergehen definiert, das dann sicherlich schwer zu kontrollieren ist, aber mit drastischen Vereinsstrafen belegbar wäre. Wenn die Vertragstierärzte auch dazu verpflichtet würden, keine Auskunft zu erteilen und alle Aufnahmen einzuschicken, wäre ein weiterer Schritt gegangen, um die Sicherheit der Zuchtwerte drastisch zu steigern.
:i_ Wäre in Südkorea oder China möglich, die DDR ist auch schon 24 Jahre vorbei. Wir leben in einem freien Land!!!! _b_
beste Grüße
Uwe
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Es geht mir nicht um die Pflicht jeden Hund zu röntgen, sonderm um die Pflicht, jede Aufnahme einzureichen. Sogar In der DDR wurde es dem Besitzer frei gestellt, seinen Hund röntgen zu lassen oder nicht.
Es hat nichts mit Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit zu tun, wenn ein Zuchtverband eine Zuchtmaßnahme beschließt. Er lässt ja auch nicht zu, dass Du mit Deinem ungeröntgten Hund mit seinen Papieren züchtest. Natürlich bist Du frei darin, auch mit schwerer HD zu "züchten" aber ohne SV-Papiere! Das war sogar in der DDR nicht anders.
Die Einführung der Röntgenpflicht für Zuchthunde ist keine "Privatsache", sondern eine Maßnahme des SV, der DU Dich unterwerfen musst, wenn Du in seinen Reihen züchten willst. Das empfindest Du auch nicht als diktatorisch.
Genau so ist es mit den Vertragstierärzten. Sie haben einen Vertrag mit dem SV, nur so sind sie berechtigt, Röntgenaufnahmen einzureichen. Der Hundehalter kann sich für das HD-Verfahren seinen TA nicht frei aussuchen. Warum sollte der TA von seinem Vertragspartner SV nicht verpflichtet werden können, alle Aufnahmen einzureichen und keine anderen Aufnahmen zu fertigen? Der Hundehalter zahlt dafür eine Gbühr, dass er an diesem SV-Verfahren teilnehmen darf. Es ist kein normales Halter -TA-Verhältnis, sondern eine Dienstleistung für den SV, die der TA erbringt. Du wirst nicht gezwungen, hin zu geheh. Aber wenn Du hin gehst, musst Du Dich den Regeln unterwerfen. Und die könnten lauten, alles wird eingereicht und Auskunft gibt es nur schriftlich vom SV.
Man könnte die Zahl der Röntgen-TÄ auch stark reduzieren, wenn nicht alle mitmachen wollen.
Das hat alles nichts mit der DDR zu tun, bei der solche Maßnahmen mit staatliche TÄ natürlich leichter umzusetzen waren. Dass sie ein UNrechtsstaat war, hat damit aber wenig zu tun. So was wöre auch im Rechtsstaat möglich, wenn man es wollte. Da wird der Rechtsstaat vorgeschoben, weil man es nicht will.
Frauen, die zur Mammographie gehen, dürfen vor Ort auch keine Auskunft erhalten, sondern nur schriftlich.
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@ Bernhard
Ich verstehe dein Anliegen und bin ja auch auf deiner Seite. Aber es geht nicht!!!
Der Vertragstierarzt des SV, wird von mir bezahlt. Also habe ich einen Vertrag mit ihm und ich entscheide, was wohin gesandt wird oder nicht. Kein TA wird sich dagegen stemmen, denn wer die Musik bezahlt bestimmt auch was gespielt wird.
Nun könnte man folgendes machen. Wenn du zum rötgen willst fährst du zum offiziellen TA und bezahlst nur über den SV, d. h. kein direktes zahlen an den TA. Dann wäre dieses möglich, aber was macht dann der "Züchter"?
Er geht vorher zu einem anderen TA und lässt den Hund vorab checken und dann wird er garnicht mehr offiziell geröngt. Gewonnen hat man damit nichts. Wer lügen will kann es überall und immer, das war schon immer so. Und ich kenne einige Hunde, die damals in der DDR mit super Hüften (angeblich) eingetragen waren und dann im Westen plötzlich leichte oder mittlere HD hatten. Hier waren schon damals ganz andere Hunde auf dem Gerät gelandet und für ein paar Westmark wurde einfach die Tatoo Nr vertauscht (so wurde es mir überliefert)
Deine Ideen sind gut, aber leider nicht umsetzbar
beste Grüße
Uwe
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Auftraggeber beim Röntgen ist derjeneige, der die Rechnung bezahlt! Das ist in diesem Fall der Hundehalter, nicht der SV. Und das Vorröntgen eines Hunds müßtest Du dann verbieten lassen, ebenso das Röntgen aufgrund einer medizinischen Indikation (z.B. wenn ein Junghung lahmt, was aufgrund einer Panotitis passieren kann, und bei der Diagnosestellung eine HD ausgeschlossen werden soll).
Um eine höhere Röntgenquote zu erreichen mußt Du Dir schon etwas anderes einfallen lassen. Deine Idee hat in unserem Rechtsstaat keine Chance. Selbst wenn Du als Züchter Deine Welpenkäufer vertraglich zum Röntgen verpflichtest, kannst Du es letztendlich nicht einklagen dass ein Hund geröngt wird.
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Antje, du willst mich nicht verstehen. Ich will niemanden verpflichten, seinen Hund röntgen zu lassen. Es geht gar nicht so sehr um die höhere Röntgenquote als vielmehr um das Vermeiden der Vorselektion. Jeder geröntgte Hund soll ausgewertet werden, das reicht. Auch jeder vorgeröntgte möglichst.
Der Vertragspartner des TA könnte ohne weiteres der SV sein, wie es Uwe richtig erkannt hat. Das HD-Verfahren ist eine SV-Angelegenheit. Wie das organisiert wird ist mir egal. Der SV bezahlt den TA und der Hundehalter zahlt an den SV. Oder der TA zieht im Auftrag des SV die Gebühr ein und nimmt sich sein Honorar davon. Wie auch immer, es wäre möglich im Rechtsstaat.
Dass damit nicht jeglicher Betrug ausgeschlossen wäre, ist mir auch klar. Aber es wäre dann jedenfalls Betrug am SV und an der Rasse. Heute ist es kein Delikt, sondern normales Handeln, schlechte Ergebnisse nicht einzuschicken. Ich will auch keinen Züchter deswegen kritisieren, weil es allgemein üblich ist.
Ob alle Züchter tatsächlich immer bei zwei verschiedenen TÄ (vor)röntgen lassen würden, bezweifle ich sehr. Ein Großteil derer, die auch heute nicht vorröntgen lassen, aber schlechte Aufnahmen unterdrücken, würden sich die doppelten Kosten nicht aufbürden, sondern einfach einschicken lassen, wenn es die Meisten auch so machen. Allein dadurch würde sich die Dunkelziffer deutlich reduzieren und die Zuchtwerte viel aussagekräftiger. Ziel ist es, echte Zuchtwerte zu erhalten, nicht jeglichen Betrug im Einzelfall auszuschließen, das wird nicht gelingen.
Man könnte auch das HD-Röntgen nur an Uni - Tierkliniken durchführen lassen. Dort sind auch staatliche TÄ angestellt. Das Röntgen kann auch ein geschulter Röntgenassistent durchführen, dessen Meinung über das Ergebnis der Aufnahme ohnehin nicht jeder akzeptieren wurde, wenn er sie verbotswidrig äußerte.
Außerdem wer kennt nicht die Berichte von Hundehaltern, bei denen die Aussage des Röntgen-TA nicht mit dem Ergebnis der offiziellen Auswertung überein stimmte?? Meist sind das Negativerfahrungen, weil nur Aufnahmen eingeschickt werden, die der TA als gut genug eingestuft hatte. Es könnte aber auch oft genug anders herum sein, das weiß man aber nicht, weil man sich nicht getraut hat, die Aufnahme einzuschicken....
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Ich finde dass ganze nicht praktikabel. Wenn z.B. nur noch an Uni-Kliniken geröngt werden dürfte, würde wahrscheinlich der größte Teil meiner nicht züchtenden Welpenkäufer, die ihre Hunde nur mir zuliebe röntgen lassen, dies nicht mehr tun. Weil ihnen der Weg zu einer der wenigen Uni-Kliniken in Deutschland zu weit wäre. Zudem bedarf es i.d.R. eines Urlaubstages, um an einer Uni-Klinik einen Hund hauptröntgen zu lassen. Während Du das in vielen Tierarztpraxen auch nach Feierabend oder am Samstag Morgen machen lassen kannst. Durch so ein Verfahren hättest Du folglich auch nicht mehr ausgewertete Hunde als jetzt.
Einzig eine Lösung wie beim RSV finde ich sinnvoll und durchdacht. Dass die Auswertung der Röntgenbilder für einen speziell definierten Hund bereits vor dem Hauptröntgen bezahlt wird, und diese Gebühr dann zurückerstattet wird wenn es durch die eingereichten Röntgenbilder zu einer Zuchtsperre kommt (= weil schlechter als a3 oder ED-c). Und dann wird es bestimmt immer noch Leute geben die auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Auswertungsgebühr verzichten und schlechte Bilder nicht einreichen.
Andere Zuchtverbände arbeiten in Bezug auf die Erfassung genetische Erkrankungen mit Solidar-Fonds und Gewährleistungszertifikaten. Z.B. der Deutsche Jagdterrier Club:
http://www.djt-club.de/M_News/F_Zuchtbuc....01.10.pdf
Die Züchter zahlen bei der Wurfeintragung je Welpe einen zusätzlichen Betrag in einen Solidar-Fond (in dem Fall war das vor der Euro-Umstellung ein Betrag von ich glaub 5 oder 10 DM pro Welpe), aus dem dann die Gewährleistung des Zuchtverbandes finanziert wird. 500 Euro pro DSH mit HD oder ED wäre natürlich nicht zu finanzieren, aber auch ein kleinerer Betrag und der zusätzliche Wegfall der Auswertungskosten wären schon ein Anreiz, vermehrt auch schlechte Bilder einzureichen. Sei es nur um einen Teil der Tierarztkosten für's Hauptröntgen wieder raus zu bekommen.
Etwas anderes halte ich nicht für praktikabel. Das Einreichen der Bilder wird immer nur auf freiwilliger Basis zu erreichen sein.
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Antje,'index.php?page=Thread&postID=147635#post147635' schrieb:Das Einreichen der Bilder wird immer nur auf freiwilliger Basis zu erreichen sein. Dann werden wir auch nach weiteren 40 Jahren HD-Verfahren keine nennenswerten Fortschritte in der Bekämung erzielen und das ganze schöne Zuchtwerte-System ist fast für die Katz. Es sei denn, ein Gentest wird entwickelt und verpflichtend angewendet.
Meine Devise lautet: Die Teilnahme am HD-Verfahren wird immer nur auf freiwilliger Basis zu erreichen sein, aber wer teilnimmt, kann grundsätzlich auch zum Einreichen der Aufnahmen verpflichtet werden.
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Bernhard Ratstanne,'index.php?page=Thread&postID=147637#post147637' schrieb:Meine Devise lautet: Die Teilnahme am HD-Verfahren wird immer nur auf freiwilliger Basis zu erreichen sein, aber wer teilnimmt, kann grundsätzlich auch zum Einreichen der Aufnahmen verpflichtet werden.
Na dann nenne mir mal die dafür zuständige gesetzliche Grundlage...
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