01-07-2011, 23:07
Wenn es schon unter den Patentansprüchen (und nur die sind relevant) welche gibt, für die es schon Patente gibt, dann wird das Patentamt nicht erteilen. Wenn es Stand der Technik ist, d.h. es ähnliche Systeme vor dem Prioritätsdatum geben sollte ( beweisbar durch z.b. Veröffentlichungen oder belegbare Aussagen dazu), dann wäre es Stand der Technik und damit ungültig, selbst wenn es erteilt werden würde, vorausgesetzt man kann das beweisen. Ob die Erfindungshöhe groß genug ist, um eine Erteilung zu bekommen, muß das PA auch erst noch entscheiden. Das Gebrauchsmuster ist aber zumindest in D eingetragen und damit gültig, aber s.o.

