01-03-2011, 17:03
Das ganze ist unabhängig von einer SV-Mitgliedschaft. Die Täto- bzw. Chipnummer gehört zum Hund und nicht zum Eigentümer. Und wie Miba schreibt: In die Ahnentafel darf ein Tierarzt nur im Auftrag des SVs etwas eintragen. Also den Stempel, daß der Hund bei ihm HD/Ed-geröngt wurde. Oder den Kleber mit der SV-Chipnummer, wenn er einen im Zuchtbuch des Svs eingetragenen Hund in Anwesenheit eines ID-Beauftragten gechippt hat. Der Kleber eines anderen Transponders (ohne das Sv-Kürzel darauf) darf nicht auf die Ahnentafel.
Grüße
Antje
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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