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Raiser Suchgeschirr - Erfahrungsbericht
#8
Für mich eine klare Richter-Fehlleistung, die ich von den vorgesetzten Stellen überprüfen lassen würde.

Nur weil der Richter es nicht kennt, ist das kein Grund das Geschirr nicht zu akzeptieren.

Die PO schreibt klar daß ein "Brustgeschirr" erlaubt ist.

"Brustgeschirr" ist ein Überbegriff (im Gegensatz zu z.B. Böttchergeschirr, das ebenso klar definiert ist) und fast alle möglichen Geschirrarten fallen unter diesen Oberbegriff "Brustgeschirr". Das Raisergeschirr ebenfalls, und zwar zweifelsfrei, denn es liegt dem Hund am Brustkorb an - was sollte es denn sonst sein als ein "Brustgeschirr"?

Daß die Stacheln ab sein müssen ist klar.

Das Argument "bei angelegtem Geschirr sieht der Richter nicht ob die Stacheln angebracht sind oder nicht" ist kein Argument, denn Stacheln lassen sich bei jeder Art "Brustgeschirr" anbringen ohne daß der Richter dies am Hund sieht. Wenn er Zweifel hat, kann er verlangen das Geschirr aiszuziehen und es sich anschauen, oder er läßt es sich direkt am Hund zeigen, wenn er sich traut den Hund anzufassen.

Ich würde wie gesagt offiziell nachhaken und den Rest einfach abhaken, Richterfehlentscheidungen wird es immer wieder geben, das weiß doch auch jeder Hundeführer der ein paar Prüfungen hinter sich hat.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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[Kein Betreff] - von coolman - 28-11-2010, 18:11
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.... - von Sven Kronfoth - 28-11-2010, 20:11

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