08-11-2010, 19:11
Das sind die Bestimmungen für aujeszkyfreie Bestände. Wenn in einen Bestand Tiere verbracht werden, die nicht aus nachweislich aujeszkyfreien Beständen bzw. Ländern stammen, oder besteht der Verdacht einer Aujeszky-Erkrankung, dann gelten andere Untersuchungsbestimmungen.
Man darf nicht vergessen, daß diese Erkrankung für Menschen und Schweine keine allzu große Gefahr ist. Daß man versucht sie auszurotten hat in erster Linie wirtschaftliche Gründe.
Grüße
Antje
Man darf nicht vergessen, daß diese Erkrankung für Menschen und Schweine keine allzu große Gefahr ist. Daß man versucht sie auszurotten hat in erster Linie wirtschaftliche Gründe.
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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