16-10-2009, 09:10
Kann mir Jemand sagen ob eine im DVG abgelegte Begleithundprüfung von den Gebrauchshundvereinen SV, PSK etc. anerkennt ist?
Und reicht diese DVG-Prüfung aus um im Agility mit der VDH-PO zu starten?
Ich bin nämlich gestern über diesen Passus in der VDH-PO gestolpert:
"Teilnahmevoraussetzung
Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte VDH-Begleithundprüfung innerhalb einer termingeschützten Veranstaltung eines prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsvereines (uneingeschränkt: SV, DHV, ADRK, DV, RZVH, PSK, BK, IBC, KfT, DBC, DMC) erbracht wird"
Der DVG ist doch ein VDH-Mitgliedsverein, oder etwa nicht?
Und was heißt in dem Zusammenhang "uneingeschränkt"? Gibt es dann auch eine "eingeschränkte" Starterlaubnis und was bedeutet diese?
Und reicht diese DVG-Prüfung aus um im Agility mit der VDH-PO zu starten?
Ich bin nämlich gestern über diesen Passus in der VDH-PO gestolpert:
"Teilnahmevoraussetzung
Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte VDH-Begleithundprüfung innerhalb einer termingeschützten Veranstaltung eines prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsvereines (uneingeschränkt: SV, DHV, ADRK, DV, RZVH, PSK, BK, IBC, KfT, DBC, DMC) erbracht wird"
Der DVG ist doch ein VDH-Mitgliedsverein, oder etwa nicht?
Und was heißt in dem Zusammenhang "uneingeschränkt"? Gibt es dann auch eine "eingeschränkte" Starterlaubnis und was bedeutet diese?
Gruß Bettina
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."


