22-01-2008, 20:01
Und hier wieder etwas zum Thema Klarheit in der AZG (gelesen heute auf der Hompage des SV)
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Wichtige Information des Vorsitzenden der AZG
Der Beschluss der AZG vom 2. März 2007 (veröffentlicht in der Ausgabe der SV-Zeitung Juli 2007), wonach ab 1.1.2008 zu termingeschützten Prüfungen nur noch Hundeführer zugelassen sind, die den Nachweis erbringen, bereits bei einem prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsverband (AZG-Verein) selbst eine Begleithundprüfung abgelegt zu haben, wird zunächst ausgesetzt, bis entsprechende nähere Auslegungen / Veröffentlichungen durch die AZG erfolgen.
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Wichtige Information des Vorsitzenden der AZG
Der Beschluss der AZG vom 2. März 2007 (veröffentlicht in der Ausgabe der SV-Zeitung Juli 2007), wonach ab 1.1.2008 zu termingeschützten Prüfungen nur noch Hundeführer zugelassen sind, die den Nachweis erbringen, bereits bei einem prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsverband (AZG-Verein) selbst eine Begleithundprüfung abgelegt zu haben, wird zunächst ausgesetzt, bis entsprechende nähere Auslegungen / Veröffentlichungen durch die AZG erfolgen.


