12-10-2007, 14:10
Der Hund kann dann nicht an der Prüfung teilnehmen, wenn er nicht in der Lage ist, den Schutzdienst zumindest auf zwei Beinen auf dem Boden zu absolvieren ohne daß sich der Helfer dazu hinlegen muß (normale Hetzweise wie bei jedem anderen Hund auch).
Und jetzt bitte nicht das Argument "was machen, wenn er die Beine anzieht" - gab's ja schon mal von zumindest einem sehr bekannten und auch ziemlich kleinen Mali........ Dieser Hund wäre in der Lage gewesen, den Schutzdienst mit zwei oder vier Beinen zu absolvieren.
Übrigens ist das Argument wirksame Fluchtvereitelung auch gültig. Natürlich kann man mit fast jedem Hund am Arm über den Platz rennen oder diesen hinter sich herschleifen........ allerdings muß der Hund körperlich in der Lage sein, dem Helfer hier Aktion und Kraft abzuverlangen und zumindest versuchen, diesen auf den Platz zu bannen.
Alles andere ist Zirkus und bestensfalls noch eine Showeinlage.
Und jetzt bitte nicht das Argument "was machen, wenn er die Beine anzieht" - gab's ja schon mal von zumindest einem sehr bekannten und auch ziemlich kleinen Mali........ Dieser Hund wäre in der Lage gewesen, den Schutzdienst mit zwei oder vier Beinen zu absolvieren.
Übrigens ist das Argument wirksame Fluchtvereitelung auch gültig. Natürlich kann man mit fast jedem Hund am Arm über den Platz rennen oder diesen hinter sich herschleifen........ allerdings muß der Hund körperlich in der Lage sein, dem Helfer hier Aktion und Kraft abzuverlangen und zumindest versuchen, diesen auf den Platz zu bannen.
Alles andere ist Zirkus und bestensfalls noch eine Showeinlage.
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht


