15-02-2020, 13:02
Zimmi,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26923-Trainingsbetrieb/?postID=188935#post188935 schrieb:regelt nicht schon die Landeshundegesetze, das wir mit unseren Hunden eine Haftpflichtversicherung haben müssen. In NRW musste ich die Versicherungsnachweise dem Bielefelder Ordnungsamt vorlegen.von daher erübrigt sich doch die Kontrolle im Verein.Ob und welche Hunde(rassen) gemäß Landeshundeverordnung haftpflichtversichert sein müssen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Z.B. in NRW fallen meines Wissens nur gefährliche Hunde, Listenhunde und große Hunde (über 40 cm Schulterhöhe bzw. 20 kg Gewicht) unter die Versicherungspflicht. In anderen Bundesländern betrifft es nur Listenhunde und gefährliche Hunde, in wieder anderen müssen alle Hunde haftpflichtversichert sein.
Als Vorstand oder Prüfungsleiter kannst Du aber nicht wissen ob jeder Hund, der auf dem OG-Gelände gearbeitet wird, wirklich korrekt bei der zuständigen Behörde angemeldet ist. Zudem kann man eine Versicherung nach der Anmeldung eines Hundes auch kündigen.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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