13-01-2020, 08:01
Hallo zusammen,
ich hatte das bisher immer so verstanden:
Wenn ich außerhalb der Übungszeiten auf dem Hundeplatz mit meinem Hund trainiere, dann tue ich das auf eigenes Risiko und kann eine Vereinsversicherung nicht in Anspruch nehmen, sollte etwas passieren. Ausnahme: Es passiert ein Unfall, weil z. B. Verkehrssicherungspflichten nicht eingehalten wurden, also ich trete in herumliegende Nägel, falle in eine Baugrube die nicht gekennzeichnet ist, etc..
Bei einem regulären Übungsbetrieb (also der Betrieb, der zu den aufgeführten Übungszeiten stattfindet, z. B. "Training immer Samstags ab 14:00 Uhr"), MUSS ein SKN-Inhaber anwesend sein, da es sich hier um einen organisierten Übungsbetrieb handelt, für dessen Überwachung jemand mit SKN die Verantwortung übernehmen muss.
Prüfungen (zumindest im DVG oder dhv) sind nur möglich, wenn am Prüfungstag jemand mit SKN anwesend ist. Der muss aber nicht Mitglied im Verein sein, man kann sich so einen SKN-Inhaber auch irgendwo "ausleihen". Ebenfalls muss der Prüfungsleiter keinen SKN haben.
So ist jedenfalls bisher immer mein Kenntnisstand gewesen.
Viele Grüße
Sören
ich hatte das bisher immer so verstanden:
Wenn ich außerhalb der Übungszeiten auf dem Hundeplatz mit meinem Hund trainiere, dann tue ich das auf eigenes Risiko und kann eine Vereinsversicherung nicht in Anspruch nehmen, sollte etwas passieren. Ausnahme: Es passiert ein Unfall, weil z. B. Verkehrssicherungspflichten nicht eingehalten wurden, also ich trete in herumliegende Nägel, falle in eine Baugrube die nicht gekennzeichnet ist, etc..
Bei einem regulären Übungsbetrieb (also der Betrieb, der zu den aufgeführten Übungszeiten stattfindet, z. B. "Training immer Samstags ab 14:00 Uhr"), MUSS ein SKN-Inhaber anwesend sein, da es sich hier um einen organisierten Übungsbetrieb handelt, für dessen Überwachung jemand mit SKN die Verantwortung übernehmen muss.
Prüfungen (zumindest im DVG oder dhv) sind nur möglich, wenn am Prüfungstag jemand mit SKN anwesend ist. Der muss aber nicht Mitglied im Verein sein, man kann sich so einen SKN-Inhaber auch irgendwo "ausleihen". Ebenfalls muss der Prüfungsleiter keinen SKN haben.
So ist jedenfalls bisher immer mein Kenntnisstand gewesen.
Viele Grüße
Sören

