17-10-2017, 00:10
Hillu,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181387#post181387 schrieb:Hallo - erstmal vielen Dank für Eure Infos.
War eben bei dem TA - er sagte mir das er leider nicht zwei Jahre eintragen könnte weil bei diesem Impfstoff um länger als ein Jahr Schutz zu haben eine Aufboosterung innerhalb der nächsten 4 Wochen nach dem impfen sein müsste ???????
Da ist Dein Tierarzt nicht auf dem aktuellen Stand. Lt. Beipackzettel wird für diesen Impfstoff für Welpen dieses Impfschema vorgegeben:
1. Impfung gegen Tollwut im Alter von 12 Wochen.
2. Impfung ( = "Boosterimpfung") ein Jahr nach der ersten Impfung
Wiederholungsimpfungen: 2 bis 3 Jahre nach der Boosterimpfung.
Eine Impfung im Alter von 15 bis 16 Wochen wird lediglich empfohlen. (Weil im Alter von 12 Wochen die maternalen Antikörper einen Impferfolg noch verhindern können.).
Beim Paul-Ehrlich-Institut (Deusche Zulassungsbehörde) ist für Virbagen canis LT folgendes Impfschema hinterlegt:
1. Impfung des Hundes mit 12 Wochen, 2. Impfung ein Jahr später, dann alle 2 Jahre
Hillu,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181387#post181387 schrieb:Ich habe sie jetzt impfen lassen - hier ein Bild vom Impfpass - vielleicht kann mir jemand sagen ob ich nun so die Prüfung machen kann.
Liebe Grüße Hillu
https://abload.de/img/wp_20171016_17_35_47_s2s7v.jpg
Aus der Sicht des zuständigern VetAmtes: Vermutlich nicht. Ob eine Tollwutimpfung "gültig" ist regelt nun mal die Tollwutverordnung. Und da ist ausschlaggebend was der Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen hat. Zwar hast Du jetzt einen 3-jährigen Gültigkeitseintrag (was schon mal positiv ist). Aber die "Anschlussimpfung" ist nun mal nicht in der Frist erfolgt, die zuvor in den Heimtierausweis eingetragen wurde. Lt. dem Eintrag der letzten Impfung endete die Gültigkeit am 29.03.2017. Bis zu diesem Tag hätte nachgeimpft werden müssen, damit ein lückenkoser Impfschutz weiterbestanden hätte. Da dieses Datum aber überschritten wurde, gilt jetzt erst mal wieder die 21-tägige Wartezeit ab Impftag, bevor wieder ein "gültiger Impfschutz" besteht.
Die Frage ist: Wie häufig ist bei Euch in der Vergangenheit das VetAmt bei Vereinsprüfungen aufgeschlagen, um den Impfschutz der teilnehmenden Hunde zu überprüfen?
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
Mark Twain


