16-10-2017, 16:10
"Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der TollwutVerordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt."
Text aus dem Beipackzettel von Nobivac TW.
Somit hat Dein Hund einen gültigen Impfschutz!
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt."
Text aus dem Beipackzettel von Nobivac TW.
Somit hat Dein Hund einen gültigen Impfschutz!
Gruß Bettina
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."


