04-03-2007, 16:03
Ich hab zwar keine Erfahrung mit Antibell-Halsbändern, aber:
Ich glaube nicht, dass der Vermieter wegen eines einzigen Vorfalles sofort die von ihm erteilte Haltungserlaubnis für den Hund zurückziehen kann - zumal sich ja kein anderer im Haus lebender Mieter beschwert hat, sondern der Hund nur gebellt hat, weil plötzlich in einer sonst leeren Wohnung fremde Leute rumliefen.
Ja, also - wenn ein Hund DANN nicht bellen darf, wann denn dann????
Und wenn das Bellen, wie Du sagst, ansonsten kaum vorkommt, dann frage ich mich außerdem, was er sich denn "noch 2-3 Monate lang angucken" will? Und wie? Wenn er gar nicht im Haus wohnt? Da könnte er ja höchstens die anderen Mieter befragen, und, siehe oben, wenn da keine Beschwerden kommen, dürfte nicht allzu viel dabei rauskommen.
Also, immer mit der Ruhe - und nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen... :w:
Ich glaube nicht, dass der Vermieter wegen eines einzigen Vorfalles sofort die von ihm erteilte Haltungserlaubnis für den Hund zurückziehen kann - zumal sich ja kein anderer im Haus lebender Mieter beschwert hat, sondern der Hund nur gebellt hat, weil plötzlich in einer sonst leeren Wohnung fremde Leute rumliefen.
Ja, also - wenn ein Hund DANN nicht bellen darf, wann denn dann????
Und wenn das Bellen, wie Du sagst, ansonsten kaum vorkommt, dann frage ich mich außerdem, was er sich denn "noch 2-3 Monate lang angucken" will? Und wie? Wenn er gar nicht im Haus wohnt? Da könnte er ja höchstens die anderen Mieter befragen, und, siehe oben, wenn da keine Beschwerden kommen, dürfte nicht allzu viel dabei rauskommen.
Also, immer mit der Ruhe - und nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen... :w:


