27-08-2015, 13:08
Ich bin leider auch kein Anwalt...aber Du hast ja gesagt, Expressversand konntest Du nicht auswählen, richtig? Damit war dir der Weg ja schonmal verwehrt. Und ein Annahmeverzug liegt auch nicht vor, da ja gar kein Zustellversuch unternommen wurde, wenn ich Dich richtig verstanden hab?
Wenn Du magst, schick mir mal per PN die Internetseite des Händlers...weil faktisch hat er Dir ja den "Versendungskauf" angeboten, da könnte die Haftung und der Gefahrenübergang ja wieder ein anderer sein. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass hier der Käufer der "Dumme" ist.
Bei AGB ist es tatsächlich wie ich geschrieben habe... Das ist nur bei Geschäften unter Kaufleuten anders geregelt. Allerdings entscheidet dann im Zweifel ein Gericht, ob die Klausel unwirksam, da unzumutbar oder überraschend war...
Wenn Du magst, schick mir mal per PN die Internetseite des Händlers...weil faktisch hat er Dir ja den "Versendungskauf" angeboten, da könnte die Haftung und der Gefahrenübergang ja wieder ein anderer sein. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass hier der Käufer der "Dumme" ist.
Bei AGB ist es tatsächlich wie ich geschrieben habe... Das ist nur bei Geschäften unter Kaufleuten anders geregelt. Allerdings entscheidet dann im Zweifel ein Gericht, ob die Klausel unwirksam, da unzumutbar oder überraschend war...
"Wenn ich meinen Hund so dressiere, dass er über einen See fliegen kann, dann gibt es sicher ein paar Neider, die das Tier für wasserscheu halten..."
http://www.pike-bueltenstiege.de
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