27-08-2015, 11:08
Laut Gesetz sind Warenschulden erstmal "Holschulden". Das bedeutet, dass es eben nicht so ist wie Bettina sagt...sobald die Ware das Haus des Lieferanten verlässt, geht die "Gefahr" auf den Käufer über, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Das hat meines Wissens nach auch nichts mit "Frei Haus" oder "Ab Werk" zu tun. Hier geht es nicht um den Gefahrenübergang sondern nur darum, wer die Versandkosten trägt.
Normalerweise haften die Lieferanten dann aus Kulanz trotzdem, wenn etwas abhanden kommt bzw. es ist entsprechend beim Paketdienst versichert. Gesetzlich dürfte das also so stimmen, was der Händler macht...besonders kundenfreundlich ist das allerdings nicht.
Normalerweise haften die Lieferanten dann aus Kulanz trotzdem, wenn etwas abhanden kommt bzw. es ist entsprechend beim Paketdienst versichert. Gesetzlich dürfte das also so stimmen, was der Händler macht...besonders kundenfreundlich ist das allerdings nicht.
"Wenn ich meinen Hund so dressiere, dass er über einen See fliegen kann, dann gibt es sicher ein paar Neider, die das Tier für wasserscheu halten..."
http://www.pike-bueltenstiege.de
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